Hallo zusammen,
ich weiß, das Thema BU und soziale Phobie bzw. psychische Störungen gabs hier schon, aber ich habe eine etwas speziellere Frage..
Ich musste 2014 von meinem damaligen Betrieb aus eine Therapie machen, weil ihnen meine ruhige Art nicht passte bzw. sie sie nicht normal fanden. Natürlich gab es keine offizielle, schriftliche Anweisung oder sonstiges. Ich wurde einfach nur so lange unter Druck gesetzt bis ich es leider getan habe. Ich befand mich damals in der Ausbildung, hatte mich mit Versicherungen noch nicht auseinander gesetzt und daher keine Ahnung welche Auswirkungen das einmal haben könnte.
Die Psychologin hat mir daraufhin - aus mir unerklärlichen Gründen - eine soziale Phobie diagnostiziert.
Ich habe nach wenigen Sitzungen den Arbeitgeber gewechselt und dann auch die Therapie nicht zu Ende gemacht, weil sie in meinen Augen keinerlei Sinn machte.
Nun ist mir bewusst, dass es meinen Versicherungsgeber wenig interessieren wird, wie genau es dazu kam oder wie viele Sitzungen ich hatte.
Fakt ist nun einmal, dass bei der Krankenkasse diese Diagnose und Therapie vermerkt ist.
Letztes Jahr habe ich dann jedoch problemlos eine BU abgeschlossen. Mein Vermögensberater meinte damals, dass es nicht wichtig wäre, wenn ich nicht innerhalb von 5 Jahren nach der Therapie aufgrund dieser angeblichen Phobie oder anderen psychischen Erkrankungen berufsunfähig werden würde.
Allerdings widerspricht diese Aussage allem, was ich hier oder in anderen Foren so lese.
Dort heißt es immer, dass man keine Chance auf eine BU hat, wenn irgendwo eine psychische Erkrankung vermerkt ist. Dass man eine Wartezeit von 5 Jahren ab der Therapie hat bis man eventuell eine BU abschließen kann, zumindest einen Aufpreis zahlen muss oder psychische Erkrankungen ganz aus der BU ausgenommen werden.
Da ich aktuell Probleme mit der Betreuung meiner Versicherung habe, würde ich gerne zu einem anderen Anbieter wechseln. Deshalb kommt das Thema gerade wieder auf.
Ich hatte die Therapie schon erfolgreich aus meinen Gedächtnis verdrängt und vergessen beim Termin mit der neuen Versicherung zu erwähnen (was ich am Montag direkt nachholen werde).
Nun habe ich mich gefragt, ob dies überhaupt sinnvoll ist oder ich mich damit selbst in Schwierigkeiten bringe? (Nicht, dass ich es der neuen Versicherung noch mitteile, sondern dass ich überhaupt wechsle. Mitteilen werde ich es auf jeden Fall).
Die Therapie ist noch keine 5 Jahre her, eine BU mit einer Klausel, die psychische Erkrankungen ausschließt, möchte ich eher weniger, da das im Zeitalter des Burnouts wohl einer der wahrscheinlichsten Gründe für eine BU ist, wenn denn überhaupt eine auftritt.
Allerdings bin ich mir mittlerweile auch nicht mehr sicher, ob es in meiner aktuellen BU abgesichert wäre oder ob es nicht als 'Unterschlagung' gelten würde, da die Therapie ja zu Beginn der Versicherung letzten Jahres schon bei der Krankenkasse vorlag, aber in der Versicherung nicht vermerkt ist.
Ich habe einen Bürojob ohne Kundenkontakt. Lediglich umgeben von meinen Arbeitskollegen, vor denen ich definitiv keine Angst habe.
Ich bin lediglich ein sehr ruhiger Mensch mit einem fehlenden Talent für Small Talk. Aber heutzutage gelten leider viele Charaktereigenschaften direkt schon als Krankheit. Ist man zu introvertiert hat man direkt eine soziale Phobie, ist man zu extrovertiert hat man direkt ein Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom.
Vielleicht gibt es hier ja jemanden, der sich in der Materie besser auskennt und eine Meinung oder einen Ratschlag dazu hat.
Vielen Dank schon einmal im Voraus!
Liebe Grüße