1996 habe ich als Anfänger / Arztberuf im operativen Bereich/ niedriges Einkommen (AiP bzw. nur befristete Verträge) mein Risiko der BU über eine Kapitalversicherung mit BUZ bei der Condor, Tarif 304 F abgesichert. Seit 2010 bin ich als Quereinsteigern im Lehramt, 2 J. Beamte auf Zeit, dann 5 J. auf Probe, 1/2 J. ohne Probe und jetzt auf Lebenszeit. Die Versicherung kostet 77 € im Monat / steuerlich absetzbar, garantierte Summe 13000 € steuerfreie Auszahlung bei Erlebensfall mit 64 / bin jetzt 51J. Aber: Ich finde keine Dienstunfähigkeitsklausel im Versicherungsschein (war damals auch nicht vorhersehbar für mich, dass ich so etwas brauchen önnte). 1. Brauche ich mit 51 J. und obiger Verbeamtungsvita (Landesbemate in Hessen) eine solche BU überhaupt noch? Lohnt es sich, sie beitragsfrei stellen zu lassen? Ich spare mir den Beitrag / aber die Steuerermäßigung ist weg / brauche ich den Schutz noch? 2. Die Rücktrittsklausel ist ggf. fragwürdig: "Sie können innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Abschluß vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn wir Sie über Ihr Rücktrittsrecht belehrt und Sie dies mit Ihrer Unterschrift bestätigt haben. Wenn wir die Belehrung unterlassen haben, erlischt Ihr Rücktrittsrecht einen Monat nach Zahlung des ersten oder einmaligen Betrages." Da die Form nicht festgelegt ist, könnte man hier ggf. alles zurückverlangen?
Wer kann mir zu diesen beiden Fragestellungen Rat geben? Vielen, vielen Dank!!!!