Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Sinnhaftigkeit einer Berufsunfähigkeitsverischerung:
Ich arbeite aktuell und wohl auch noch einige Jahre ( evtl. 10 J.) nur 20 h / Woche (in einem eher risiko-armer Beruf) und denke über den Abschluss der o. g. Versicherung nach. Jedoch würde ich ja damit in den nächsten Jahren nur Leistungen erhalten können, wenn ich weniger als 2 Std / Tag in meinem Beruf arbeiten könnte. Der Beitrag wäre jedoch voll zu zahlen: Ein "schlechteres Geschäft" als bei Vollzeit?
Sollte ich in einigen Jahren meine Tätigkeit aufstocken, sähe es natürlich "besser" aus - die Chance einer BU-Anerkennung stiege bei geringerer Beeinträchtigung.
Wäre vor diesem Hintergrund das ausweichen auf eine EU-Versicherung aus Ihrer Sicht zu empfehlen, die ja (natürlich nur bei Erwerbsunfähigkeit) bereits bei einem Restleistungsvermögen unter 3 Std. leistet? Oder gibt es andere Empfehlungen zur Absicherung?
Ich bin sehr dankbar für Einschätzungen!
Freundliche Grüße
VersiBell
BU-Versicherung bei Teilzeitjob?
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Hallo VersiBell,
eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen, unabhängig davon, ob du derzeit einer Teil-oder Vollzeitbeschäftigung nachgehst. Diese leistet, wenn du deiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachkommen kannst, zum Beispiel durch Krankheit oder einen Unfall. Dadurch ist sichergestellt, dass du deinen gewohnten Lebensstandard und deine laufenden Kosten weiterhin abdecken kannst. Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Berufsunfähigkeitsversicherung zu gestalten.
Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung:
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn du deinen aktuellen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Die Leistung aus einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung erhältst du, wenn du keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachkommen kannst (weniger als drei Stunden am Tag).
Noch ein gut gemeinter Rat: du solltest unbedingt eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer abstrakten Verweisung abschließen.
Es ist empfehlenswert, wenn du dich zu beiden Themen ausführlich beraten lässt.Viele Grüße aus Nürnberg
ERGO Direkt Versicherungen
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eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen, unabhängig davon, ob du derzeit einer Teil-oder Vollzeitbeschäftigung nachgehst. Diese leistet, wenn du deiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachkommen kannst, zum Beispiel durch Krankheit oder einen Unfall.Nein, das tut keine BU, lesen Sie einfach mal in entsprechenden Bedingungen unter "Wann sind Sie BU ?"
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn du deinen aktuellen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Die Leistung aus einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung erhältst du, wenn du keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachkommen kannst (weniger als drei Stunden am Tag).Nein, immer noch falsch. Auch die aussage bez. Eu ist so pauschal falsch, ich empfehle hier ebenfalls das studium entsprechender Bedingungen, u.a. "Wann sind Sie EU ?"
Noch ein gut gemeinter Rat: du solltest unbedingt eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer abstrakten Verweisung abschließen.Und das ist das absolute Highlight Ihrer "Ausführungen", es erübrigt sich jeder weitere Kommentar.
Insgesamt peinlich, teilweise unverantwortlich, unprofessionell und grob falsch, man merkt dass ErgoDirekt von BU keine Ahnung hat.
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Ich arbeite aktuell und wohl auch noch einige Jahre ( evtl. 10 J.) nur 20 h / Woche (in einem eher risiko-armer Beruf) und denke über den Abschluss der o. g. Versicherung nach. Jedoch würde ich ja damit in den nächsten Jahren nur Leistungen erhalten können, wenn ich weniger als 2 Std / Tag in meinem Beruf arbeiten könnte.Ich nehme an Sie haben die 2 Std. aus der üblichen 50%-Regelung "errechnet". Diese 50 % beziehen sich aber nicht direkt auf die Arbeitszeit sondern gelten ganz allgemein. Es kann also sehr wohl sein dass Sie noch mehr als 2 Std. arbeiten können aber eben nicht mehr alle Tätigkeiten im vorherigen Umfang oder gar nicht mehr ausführen könne. Dann wären Sie u.U. trotzdem BU.
Wäre vor diesem Hintergrund das ausweichen auf eine EU-Versicherung aus Ihrer Sicht zu empfehlen, die ja (natürlich nur bei Erwerbsunfähigkeit) bereits bei einem Restleistungsvermögen unter 3 Std. leistet?Aber so pauschal i.d.R. nur wenn ein entsprechender Rentenbescheid (Erwerbsminderungsrente wegen teilweiser Erwerbsminderung) der DRV vorliegt und wenn denn ein solcher Bescheid automatisch leistungsauslösend für die private EU ist (und nicht noch extra durch das VU geprüft wird).
Soviel günstiger als eine BU ist eine EU nun auch nicht. Ich rate definitiv zu einer BU, auch weil später (wenn Sie wieder Vollzeit arbeiten) der Abschluss einer solchen deutlich teurer und ggf. unmöglich (Gesundheit) ist.
Sie sollten unbedingt und im Detail sich mit den garantierten Nachversicherungsmöglichkeiten (=spätere Erhöhung derLeistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung) beschäftigen, hier unterscheiden sich die Tarifwerke z.T. deutlich voneinander.
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