Hallo,
mein Freund wohnt in einer WG über einer Kneipe. Er hat einen normalen
Untermietvertrag. Der Hauptmieter hat eine Hausratsver. und Haftpflicht
für die gesammte Wohnung abgeschlossen. Die Miete wird monatlich auf
Wunsch des Hauptmieters bei der Pächterin ( auch Lokalinhaberin unter
der Wochnung) Bar gegen quittung gezahlt. Von Ihr wird auch der Beitrag
der Versicherung von jedem Mieter gegen Quittung Bar entgegen genommen
und weitergeleitet. Soviel zur Wohnsituation.
Das Lokal hat nun am letzten WE gebrannt. Im Zimmer meines Freundes sind
durch die Rauchentwicklung und die Flammen auch Schäden entstanden. Die
teilweise erst drei Monat alten möbel stinken dermaßen+klamotten etc..
Einige Dinge wie z.B. Sitzsäcke und Matratze lassen sich nicht mehr
Reinigen. Als wir den Schaden bei der Hausratversicherung melden
wollten, stellte sich heraus, dass die Versicherung nicht in kraft
getreten ist, da keine Beiträge eingegangen sind. Laut Pächterin wurden
diese aber geleistet. Es wurde lt. Ihrer Aussage eine Begehung mit einem
Sachverständigen der Versicherung erst im Lokal und dann in der Wohnung
gemacht. Lt. Aussage vom Hauptmieter und der Pächterin hätte der
Gutachter gesagt es gäbe es keine Beschädigungen in den Wohnräumen.
(Sichtbare spuren an den Wänden und Fussboden alle per Foto dokumentiert
unsererseits).
Wie ist die Rechtslage? Was können wir tun? Und wer zahlt die Beschädigungen.
Danke für Eure Hilfe