hallo eine Frage
Ich habe im November 2008 meine Hausratversicherung gekündigt, bekam ein Schreiben zurück, das ein außerordentliches Kündigungsrecht nicht entstanden ist, das sie den Vertrag nicht vorzeitig aufheben können, Ablauf des Vertrages ist der 01.01.2010. Also habe ich bis jetzt weitergezahlt. Nun kommt ein Schreiben mit einer Erhöhung von 2 % der am 01.01.2010 wirksam wird.
Meine Frage.. War meine Kündigung nicht wirksam ? Ich dachte sie endet jetzt, wie soll ich mich verhalten ?
Kündigung der Hausratversicherung
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Hallo,
das hängt von der Formulierung der Kündigung ab. Wenn Sie z.B. in der Kündigung außerordentlich zum 31.12.08 gekündigt haben, die Kündigung aber nicht frist- oder formgerecht war, war es das dann. Es empfiehlt sich immer einen Satz wie diesen einzubauen "Hilfsweise kündige ich zum nächstmöglichen Termin".
Gruß
CM -
hallo
ich hatte geschrieben, da ich aus finanziellen Schwierigkeiten nicht mehr in der lage bin, die Versicherungen zu zahlen, dazu zählen noch 2 Unfallversicherungen, möchte ich mit sofortiger Wirkung kündigen.
Sie wollten das ich meine finaz. Probleme darlege z.b. Rentenvers,, Sozialhilfe e.t.c, das hatte ich nicht getan, da ich der meinung bin, das geht den ja wohl nichts an, also habe ich durch das Schreiben verstanden, das der Vertrag dann zum 01.01.2010 ausläuft, weiß noch nicht einmal ob nun die beiden Unfallvers. gekündigt sind.lg birgit
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Wenn Sie das so geschrieben haben, ist keine der Versicherungen gekündigt.
Suchen Sie das Gespräch mit dem Versicherer, evtl. geht aus Kulanz etwas.
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oh, nun bin ich aber enttäuscht, das es so sein könnte ,wie Sie es schreiben.
Dann werde ich dort wohl hingehen müßen.
Vielen Dank für ihre Hilfe, wünsche noch einen schönen Abend
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hallo,
die 2% erhöhung hört sich für mich nach einer indexierung an, d.h. hier besteht kein außerordentliches kündigungsrecht.
dieser indexierung kann man aber widersprechen, dadurch wird dann der vertrag wenigstens nicht teurer.mfg
snake -
hallo
Danke für eure schnelle Hilfe, zumindestens bin ich jetzt schlauer
Schönen 4. Advent
mfg Birgit
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Ums ganz klar zu formulieren. Wenn in den Schreiben der Versicherer nicht drin steht: "Ihr Vertrag endet am xxx.xx.2010" oder "Ihr Vertrag wird zum xx.xx.2010 aufgehoben", dann ist er nicht gekündigt. Ablauf heisst nix anderes als nächst möglicher Beendigungstermin, wenn unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt wird.
Nehmen Sie Ihren Kram unter den Arm. Gehen Sie zu dem Menschen, der Ihnen die Versicherungen angetragen hat und klären SIe die Situation - auch dafür bekommt er / sie Geld. Bei eindeutigen Zahlungsschwierigkeiten findet sich meist eine Lösung. Kein Versicherer hat wirklich Interesse an Mahnkündigungen. Seien Sie ehrlich und behalten Sie soviel Versicherungsschutz wie möglich und nötig. Ggf. lässt sich ja auch mit Fällgikeitsverschiebungen Ihr Problem etwas lösen.
Kommen Sie aber nicht auf die Idee, Ihre PHV zu kündigen!
Trotzdem Schöne Weihnachten!
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