Uner Haus (Bungalow) ist mit einer Gebäudeversicherung AGB 96 Versicherung versichert. d. h. Regenwassermittelhausrohe sind noch nicht explizit enthalten. Dieses ist nur gebrochen. Da aber auch die Küche und vermutlich das Bad über dieses zentrale Rohr entwässert wird argumenteiert nun die Versicherung: "Mischwasserabflußrohr" und meint dann sei dies auch nicht versichert bei Rohrbruch.
Es wäre optimal. wenn ich eine Antwort bekäme, ob die Versicherung so argumenteieren kann. Immerhin wird im §1 der AGB96 deutlich erklärt das Abwasserrohre jene Rohre sind die Hausabwässer abführen.
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