Angenommen wäre ein Versicherungsfall eingetreten.
Bei wem wäre der Fall zu melden, zuerst bei dem Vermittler, der die Versicherung vermittelt hatte, oder direkt bei dem Versicherungsgeber ?
Darf man sofort Fachmann z.B. Gutachter, Handwerker,... beauftragen, oder muß man auf die Anweisungen der Versicherung warten ?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »matahari« (22. Oktober 2018, 13:23)