Hallo,
ich habe mein
Fahrrad bei der Waldenburgerversicherung versichert und musste die
Versicherung nun wegen Diebstahl in Anspruch nehmen.
Nachdem ich alle Informationen und Unterlagen bei der Versicherung eingereicht hatte,
habe ich nun die Mitteilung erhalten, dass eine Regulierung nur stattfindet, wenn ich einen Beleg der Neubeschaffung einreiche.
Damit habe ich 2 Probleme:
1. Das Modell des Fahrrades ist nicht mehr lieferbar, ich bin auch nicht sicher ob ich wieder so ein teures Rad haben möchte.
2. Ich müsste in Vorleistung gehen, was mir bei einem Betrag von 1250€ aktuell nicht möglich ist.
Kann mir die Versicherung vorschrieben, dass ich das Rad wirklich neu kaufenmuss ? Ich bin davon ausgegangen, dass ich wie bei einer
KFZ-Versicherung den Schaden ausgezahlt bekomme.
Vielen Dank im Voraus für sinnvolle Informationen [Blockierte Grafik: http://www.versichertenforum.com/images/smilies/icon_wink.gif]