Hallo zusammen,
nach einem Wasserschaden war nachweislich die Wohnung für 2 Wochen nicht bewohnbar.
In dieser Zeit wohnte ich bei meinen Eltern u. konnte somit auch eine Hotelunterkunft vermeiden. (Schadenminderungspflicht)
Die Hausratvers. hat dies bereits vorab akzeptiert, aber ohne Nennung eines Tagesbetrages.
Ich würde daher gerne wissen, wie üblicherweise die Unterkunft bei den Eltern, bzw. ähnliche Unterbringungskosten, berechnet u. vergütet werden.
Vielen Dank