Es geht um die Hausratversicherung für ein Ferienhaus, das durch Familie und Bekannte recht viel genutzt wird. Habe folgende Definition für eine nicht ständig bewohnte Wohnung gefunden:
In der Hausratversicherung gilt eine Wohnung dann als nicht ständig
bewohnt, wenn sich innerhalb eines Zeitraums von sechzig Tagen keine
aufsichtsberechtigte, volljährige Person in der Wohnung über Nacht
aufhält.
Meine Frage nun: Gelten die sechzig Tage am Stück oder über das Jahr verteilt? Was, wenn in der Versicherung ein 'Ferienhaus' ausdrücklich ausgeschlossen ist, es aber weniger als sechzig Tage nicht bewohnt ist; kann man das Haus dann trotzdem als reguläres Haus versichern lassen?
Weiss jemand Antwort?