Hallo,
ich habe folgendes Problem. Bei einem Bekannten lief über längeren Zeitraum Wasser unter die Duschwanne, da die Silikonfuge undicht war. Dadurch lief Wasser in die Wand und die Tapete löste sich etc. Nun hat der Versicherer den Schaden abgelehnt, da es sich angeblich um einen Allmähligkeitsschaden handelt. Meines Wissens nach gibt es diesen nur in Haftpflichtsparten. Im Bedingungswerk findet man nichts.
Kann jemand helfen ?
Allmähligkeitsschaden beim Gebäude nicht versichert ??
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Hallo,
welches Bedingungswerk welches Versicherers liegt denn dem Vertrag zugrunde?
Was sagt denn der Vertreter?
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Hat sich schon geklärt, vielen Dank.
Unabhängig vom Bedingungswerk, gibt es bei der Wohngebäudeversicherung keine Allmähligkeitsschäden. Fachanwalt für Versicherungsrecht hat sich schief gelacht -
Unabhängig vom Bedingungswerk, gibt es bei der Wohngebäudeversicherung keine Allmähligkeitsschäden. Fachanwalt für Versicherungsrecht hat sich schief gelacht
Ach , gibt es nicht ?
Wechseln Sie den Anwalt .....
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Hat sich schon geklärt, vielen Dank.
Unabhängig vom Bedingungswerk, gibt es bei der Wohngebäudeversicherung keine Allmähligkeitsschäden. Fachanwalt für Versicherungsrecht hat sich schief gelachtIch denke hier lachen sich gerade einige wirkliche Fachleute schief. Ihr Anwalt sollte definitiv bei seinen Leisten bleiben. Erstens gibt es natürlich Allmählichkeitsschäden bei Wohngebäudeversicherungen und zweitens sind diese i.d.R. nicht per se ausgeschlossen, zumindest nicht bei allen Tarifen. Eine Ablehnung im (vermientlichen) Leistungsfall ergibt sich möglicherweise aus verschiedenen Gesichtspunkten (Verletzung von Obligenheiten des VNs, Verschleiß vs. Schaden - das dürfte in diesem Fall eine Rolle spielen, Nachweispflicht des VNs über den Zeitpunkt des Schadeneintritts, usw.), aber die pauschale Aussage des Anwaltes ist Unsinn.
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