Hallo,
wir haben einen ganz kuriosen Fall.
Am 05. Feb. `16 haben wir in unserer Eigentumswohnung einen
Wasserschaden festgestellt (Tapete im Flur zw. Bad und WC war gelb und leicht
gewölbt). Daraufhin haben wir am selben Tag noch die HVW informiert (wir wohnen
im EG. in einer WEG mit 36 Parteien), diese Meldete den Schaden auch an die
Versicherung. Wir haben zusätzlich von der Versicherung eine Gutachterin angefordert
da uns das alles einfach etwas sehr suspekt war.
Der Wasserschaden (Messwerte ergaben überall einen Wert von
über 100) betrifft einmal Sondereigentum wie auch das Gemeinschaftseigentum.
Die Betonwand ist nämlich auch schon nass, unser Boden sowie Wände natürlich
auch - somit der Verdacht, das der darunterliegende Keller auch von der Nässe
betroffen ist. HVW weigert sich jedoch zu sagen wem der Keller gehört um dort
die Styropordichtung von der Decke abnehmen zu können um das Ausmaß des
Schadens von unten einzusehen.
Lt. der HVW (so ergeht es auch aus der Teilungserklärung)
hat die WEG eine Leitungswasserversicherung die sowohl für SE als auch für GE
gilt. Selbst die Gutachterin sagte das es in diesem Fall
(kurze zwischen Erklärung: Der Leckageorter (11. Feb `16)
der Vorort war hat die Fugen um den Amaturenbereich mit einem Messer
ausgekratzt (gibt ein Beweisvideo dazu!). Die Gutachterin (19. Feb. `16)
stützte sich natürlich darauf, dass der Schaden auf die fehlenden Fugen
zurückzuführen sei (Video und Bericht lagen ihr jedoch vor).
sogar egal sei wie der Schaden entstanden ist, denn Fakt ist
das es durch die Leitungswasserversicherung abgedeckt ist, lediglich die
Erneuerung der Fugen läge bei uns (das ist aber unser kleinstes Problem bzw. eigl
gar keins).
Da ja die HVW im Namen der WEG den Vertrag mit der
Versicherung abgeschlossen hat, darf die Versicherung mir natürlich aus
Datenschutzgründen keine Informationen erteilen (eigl. hat man dafür ja auch
die HVW die dem §666 BGB unterlegen ist und mich somit über alles in Kenntnis
zu setzen hat, vor allem auf Nachfrage) ebenso muss die HVW gem. §27 Punkt 1
Absatz 3 unverzüglich handeln (siehe auch Sofortmaßnahme der HVW bei
Wasserschaden).
Wir haben von Beginn an gesagt, dass das mit den Fugen total
unplausibel sei, denn 1. wurde die Fuge "mutwillig" vom Leckageorter
entfernt und 2. sind die Fugen (im Bad) ca. 2 - 2,5 m von der feuchtesten
Stelle entfernt (diese liegt im WC am Waschbecken), auf Höhe der feuchtesten
Stelle ist eigl. sogar für einen Laien ersichtlich, dass der Schaden vom WC aus,
kommen muss und nicht über das Bad. Dennoch wurde von der HVW (trotz
Versicherungsfall) eine Firma (08. März `16) geschickt, diese sagte dann auch
die Fugen seien schuld, die Trocknung würde aber dennoch bezahlt werden (lt.
Firma und Versicherung), die Firma würde nun einen KV erstellen und diesen bei
der Versicherung einreichen und sich in 2-3 Tagen wieder bei uns melden. nach
langem Warten und hinterher telefonieren haben wir die besagte Firma am 23.
März `16 (ganze 15 Tage !!!!!!) endlich erreicht und gefragt was nun der Stand
der Dinge sei (eigl ist dafür die HVW zuständig aber unsere Verwalterin sieht
sich nicht in der Pflicht tätig zu werden oder uns eine Vollmacht auszustellen
damit wir dies mit der Versicherung abklären können). Am Telefon haben wir dann
von der Firma erfahren das nun nichts gemacht werden würde. Daraufhin habe ich
bei der Versicherung angerufen und wollte den Grund erfragen, diese teilte mir
mit das sie nie einen KV von der Firma bekommen haben und sie weiterhin die
Trocknung (samt Folgeschäden die durch diesen Wasserschaden entstanden sind
übernimmt).
Anrufe bei der HVW ergaben nichts, denn diese weigerte sich
eine andere Firma zu beauftragen (Begründung dafür sei das die besagte Firma üblicherweise
die Wasserschäden abwickeln würde für die HVW, egal ob als Verwalter einer WEG
oder als Vermieter).
Fakt ist das wir diese unseriöse Firma nicht die Arbeiten
ausführen lassen wollen, denn wenn diese uns schon anlügt bzgl. einer Aussage
die die Versicherung angeblich betroffen hat, sind wir nicht gewillt erneut mit
dieser Firma "zusammenzuarbeiten". (Davon ab ist es in einem
Versicherungsfall ja üblich das die Versicherung, sobald der Schaden gemeldet
wurde, alles in die Wege leitet.)
Nach verzweifelten Versuchen es weiter irgendwie über die
HVW zu klären sahen wir keinen Ausweg uns erneut an die Versicherung zu wenden
(auch wenn sie uns keine Auskunft erteilen darf, dürfen wir sie ja darauf hinweisen,
dass der Schaden von Tag zu Tag ein größeres Ausmaß mit sich bringt, auf
Verschulden der HVW) die Versicherung hat aufgrund dessen, dass der Schaden zu
diesem Zeitpunkt schon fast 2 Monate bestand uns eine Trocknungsfirma
zugeschickt. Diese Firma kam am 04. April `16, als sie die Wohnung betraten und
auf die Schadstelle zuliefen sahen diese direkt, dass der Schaden nicht vom Bad
aus kommen kann, sondern auf die Waschbeckenleitung im WC zurückzuführen ist.
Er nahm alles auf und gab der Versicherung die Rückmeldung das eine erneute
Leckageortung stattfinden muss und eine Schimmelbeseitigung (tja wer hätte
gedacht das nach einem Wasserschaden der bis dato 2 Monate lang nicht behandelt
wird in der betroffenen Wand schimmelt auftaucht *Ironie ende*). Diese Meldung
hat auch unsere HVW bekommen, diese hat daraufhin die Firma abgezogen von dem
Fall und wieder die erste Firma beauftragt.
Wir haben uns auf einen erneuten Termin mit der ersten Firma
eingelassen (19. April `16), diese kam und teilte uns mit das sie einen
Trocknungsauftrag bekommen haben, als wir der Firma den Stand mitteilten sagte
diese das dort keine Schimmel sei, dass würde man sehen (der Geruch und die
vielen schwarzen Flecken deuten unserer Meinung nach, wie auch auf Meinung der
zweiten Firma die eine Fliese entfernte auf etwas andere hin). Wir weigern uns
natürlich weiterhin uns nur auf eine Trocknung einzulassen (eine erneute
Leckageortung möchten sie auch nicht veranlassen). Zitat von der HVW und der
Firma "Entweder nur Trocknen oder nicht".
Von der zweiten Firma haben wir erfahren das sie, nach Einreichung
des Befundes an die Versicherung eine Kostenzusage bekommen haben für
- Aufspüren der Ursache durch Leckageorter
- Behebung der Ursache
- Entfernung des Schimmels
- Trocknung
- Rücksanierung (aufgrund des Schadenausmaßes müssen alle
Fliesen runter)
Die andere Firma will aber nur Trocknen, da so der Auftrag
der HVW lautet (HVW weiß Bescheid das Schimmel herrscht und die Ursache nicht
die Fugen sind, ignoriert dies aber und beruft sich weiterhin auf die Fugen).
Wir kommen uns vor wie die letzten Idioten, die Versicherung
zahlt den kompletten umfang (zusage wurde wie schon erwähnt der zweiten Firma
erteilt) aber die HVW weigert sich den Auftrag zu erteilen und wir können bzw.
dürfen es aufgrund fehlender Vollmacht nicht.
Was können wir nun tun? Der Schaden besteht nun seit 05.
Feb. `16, sprich fast 11 Wochen !!!!!!!!!, der Nässebereich hat sich mittlerweile
verdoppelt (ist nun auch bis ins rechts angrenzende Kinderzimmer übergegangen),
der Schimmel wird sicher auch nicht besser und die Trocknung ist unnötig wenn
die Ursache nicht behoben wird. Da wir zwei Kinder haben, haben wir einen
Termin, bzgl. Gesundheitsgefährung aufgrund des Schimmelschaden, beim Arzt
gemacht für evtl. Schadensersatzklagen gg. die HVW aufgrund des Verzuges. Die
Versicherung darf lt. ihr nicht selbst handeln, die HVW will es nicht, wir
dürfen nicht, was bleiben uns denn noch für Möglichkeiten? Wir fühlen uns total
hilflos, könnt ihr uns etwas dazu sagen was wir noch tun können?
Vorab vielen lieben Dank für die Bemühungen.
Lieben Gruß von den verzweifelten Eigentümern