hallo,
in meiner ETW im 3. Stock hat der Mieter einen Leitungswasserschaden verursacht. Das Wasser lief durch alle stockwerke bis in den Keller. Trocknung durch Firma ist erfolgt. Jetzt habe ich festgestellten Schimmel in der Mineralwoll-Trittschall-Dämmung in meiner Wohnung. Im 2. Stock ist nach abgeschlossener Trocknung starker schwarzer Schimmel an der Zimmerdecke,
wegen der unsachgemäßen Tocknung des Fußbodens in meiner Wohnung.
In meiner Wohnung lehnt die Versicherung die Schimmelsanierung im Estrich ab.
In der unteren Wohnung im 2. Stock wurde der Schimmelbefall anstandslos saniert- was auch richtig ist.-
wieso misst die Versicherung mit 2erlei Maß.
wer kann mir helfen ???
Mein RA will dieses Faktum nicht an das Gericht schreiben. Warum weiß ich nicht, da isch schon der Meinung bin, das dies WICHTIG ist.
Erbite fachkundige Meinungen. - Danke im voraus.
leitungswasserschaden in MFH im 3. stock, jetzt Schimmel nach Trocknung durch Firma
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In meiner Wohnung lehnt die Versicherung die Schimmelsanierung im Estrich ab.Mit welcher Begründung?
wer kann mir helfen ???
Der Anwalt!
Mein RA will dieses Faktum nicht an das Gericht schreiben. Warum weiß ich nicht...Dann fragen Sie den RA doch mal!
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Ich hasse es, vermuten zu müssen.
Aber aus der Ihrer Schilderung fällt mir nur der Ausschluss "Schwamm" ein. Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, so heißt es, sind nicht versichert: Schäden durch Schwamm. Tiefer möchte ich nicht im Nebel stochern.
Warum es sich aber nun ausgerechnet beim Schaden am Estrich in Ihrer Wohnung um Schwamm handeln sollte, und bei den anderen nicht, ist für mich nicht nachvollziehbar. Daher:
a) Sind Sie sich sicher, dass es sich bei den anderen Wohnungen ebenfalls um Schimmelbildung handelte, die saniert wurde?
b) Reden Sie auch von der Gebäudeversicherung und nicht von der Hausrat, die ablehnt?Wenn Sie uns die Ablehnungsbegründung schreiben oder zitieren könnten, wären wir ein schlauer.
Mit Ihrer Meinung könnten Sie richtig liegen. Fragen Sie Ihren Anwalt doch, warum er das in seine Begründung nicht aufnehmen will. Ggf. wechseln Sie, in Absprache mit IHrem Rechtsschutzversicherer, den Anwalt. Ein fähiger Fachanwalt für VERSICHERUNGSRECHT wäre zumindest bei der Klage hinsichtlich der Gebäudeversicherung angezeigt. Und auch außergerichtlich ist viel machbar, es muss nicht immer direkt die Klage sein.
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