Hallo, habe heute leider einen Schaden am Dach sowie der Dachrinne unseres Eigenheims feststellen müssen. Da wir in den vergangenen vier Wochen bedingt durch Urlaub nicht immer zuhause waren und der Schaden nicht unbedingt dergestalt ist, dass er einem sofort ins Auge springen muss, kann ich also nicht sagen, wann genau er entstanden sein könnte. Ebenso habe ich natürlich keine Ahnung, wer der Verursacher sein könnte.
Es lässt sich lediglich sagen, dass ein Lastwagen, oder Transporter mit ausreichender Fahrzeughöhe - offenbar beim Zurücksetzen - eine Ecke bzw. die Dachrinne eingedrückt haben muss. Nun sind auf einer Länge von etwa 2 bis 3 Metern ausgehend von der Dachrinne nach oben 3 Reihen Dachsteine etwas verschoben. Ebenso ist der Dachbalken angebrochen und die Zinkdachrinne ist natürlich kaputt (ca. 1 Meter).
Meine Frage ans Forum ist nun, ob man über seine Wohngebäudeversicherung regelmäßig derartige Schäden ersetzt bekommt, also ob die oft in den Versicherungsbedingungen auftauchende Klausel 7165 implizit immer greift, oder eben nicht (z.B. wenn ein Vertrag mit Spartarif dies explizit ausschlösse?
Typischerweise ist das Thema in Versicherungsbedingungen so oder so ähnlich formuliert und offenbar meist irgendwie mit der Feuerversicherung gekoppelt:
"...
7165 (2003) – Fahrzeuganprall
(Diese Klausel gilt nur als vereinbart, wenn Feuer versichert ist und die PLUS-Deckung ausdrücklich beantragt und im Versicherungsschein/Nachtrag beurkundet wurde.)
1. In Erweiterung von §4Nr. 1a)VGB2003 leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Anprall eines Schienen- oder Straßenfahrzeuges zerstört oder beschädigt
werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen.
2. Für den Anprall von Straßenfahrzeugen besteht Versicherungsschutz nur, wenn diese nicht vom Versicherungsnehmer, seinem Ehepartner oder einer mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gefahren werden.
..."
Unsere Versicherung beinhaltet natürlich Feuer. Es taucht jedoch kein expliziter Hinweis auf Einschluss oder Ausschluss eines Schadens durch Fahrzeugaufprall auf.
Sollte ich in meinem Fall eine Anzeige gegen Unbekannt veranlassen, um den Verursacher des Schadens zu ermitteln (mache mir jedoch wenig Hoffnung auf Erfolg)?
Besten Dank schon mal an das Forum ...
Thomas Nickel