Hallo an die Experten,
kann ein Gebäudeversicherer in seinen Bedingungen "magelhafte Bausausführung" als nicht versichert vereinbaren?
Wenn ja, dann bräuchten ja mindestens 80% aller LW-Schäden vom VR nicht mehr reguliert werden.
Was sagt die Rechtsprechung dazu?
Freue mich über Antworten. Danke.
Gruß heinzrolf