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Der Befall ist doch eine klare Folge des Wasserschadens, den wir ja sofort gemeldet hatten.
Sorry, wenn ich Einspruch einlege: Die o.g. Bedingung schließt ganz klar Schäden durch Schwamm oder Schimmel aus (und diese Schäden treten jedenfalls in der Leitungswasserversicherung immer nur als Folge eines Leitungswasserschadens auf, sofern nicht bereits vor dem Leitungswasserschaden ein Schwamm-/Pilzbefall aufgrund erhöhter Feuchtigkeitswerte bestand). Letzteres wird der Versicherer u.U. auch einwenden und der Gegenbeweis dürfte schwierig zu führen sein, da zwischen LW-Schaden und Entdecken des Schimmels gerade mal zwei Wochen lagen. Ich jedenfalls würde dem TE nicht unbedingt Hoffnungen machen...Und daher ist der Schimmelbefall dann mitversichert, wenn er Folgeschaden eines bedingungsgemäßen Leitungswasserschadens war. WO soll denn das stehen??? Gerade die schwer kalkulierbaren Schwamm- und Schimmel(folge)schäden will der Versicherer damit ausschließenNun fand ich in den Versicherungsbedingungen folgendes:
"Der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen NICHT auf Schäden durch Schwamm oder Schimmel".
Zitat
Und daher ist der Schimmelbefall dann mitversichert, wenn er Folgeschaden eines bedingungsgemäßen Leitungswasserschadens war.
Es gibt keine Gefahr "Schimmel und Schwamm", sondern nur "Leitungswasser". Und ja: bei der Gefahr Schäden durch Leitungswasser sollen vorliegend - so lese ich jedenfalls den Auszug aus den Bedingungen - Schimmel- und Schwammschäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden - und zwar unabhängig ob als Haupt- oder Folgeschaden. Du kannst ja gern eine andere Auffassung vertreten.Durch das Ausschlusskriterium "Schimmel und Schwamm" bewirkt der Versicherer nicht mehr und nicht weniger als einen Ausschluss der Gefahr "Schimmel und Schwamm".
Du schreibst es selbst: "Schimmelbeseitigung nach Leitungswasserschäden": in den meisten Bedingungen sind nur Schwammschäden ausgeschlossen. Schimmel als Folge eines versicherten LW-Schadens wird dann logischerweise reguliert! Ich will mit dir auch keinen Fachdisput anfangen; dafür würde sich der geschlossene Bereich eher eignen. Nur soviel: in dem von TE genannten Satz steht - anders ausgedrückt - Folgendes:...dann frage ich mich ebenso, wo die zig Millionen EUR Schadenzahlungen bis zu den VGB 2008 geblieben sind, die von den Gebäude-Versicherern angeblich für die Schimmelbeseitigung nach Leitungswasserschäden aufgewandt wurden.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »lpi« (10. Dezember 2010, 16:15)
Zitat von »R+V Versicherung AG«
Bei Leitungswasser- oder Hochwasserschäden kommt in der Regel die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung dafür auf, wenn der Schimmelpilz als Folgeschaden entstand und erst später entdeckt wurde.
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