Hallo,
ich habe einen Rohrbruch in dem Übergangsstück (Rohrabzweig) der Regenwasserleitung in die Abwasserleitung. Dies ist mit Rohr TV festgestellt worden. Dieser Rohrabzweig liegt auf unserem Grundstück an der Grundstücksgrenze. Eine Schadensübernahmezusage der Gebäudeversicherung hat der Gutachter noch nicht erteilt mit folgender Begründung:
"Wenn sich das Loch im Übergangsstück im Bereich !?!? der Regenwasserleitung befindet ist es kein Versicherungsfall, wenn es sich im Bereich !?!? der Abwasserleitung befindet ist es ein Versicherungsfall."
Wie sieht es hier mit der Rechtssprechung aus? Gibt es an einem Abzweigstück Bereiche die einzelnen Rohrleitungen zuzuordnen sind, oder gehöhrt ein Abzweigstück grundsätzlich zu beiden angeschlossenen Rohrleitungen?
Weiterhin muß man um an das Rohr in ca. 3 m Tiefe zu gelangen ca. 1 m des Bürgersteigs öffnen. Diese Arbeiten werden laut Gutachter nicht von der Versicherung übernommen, da nur Arbeiten auf dem Grundstück bezahlt werden. Der Schaden ist aber auf dem Grundstück. Muß die Versicherung alles bezahlen, oder nur einen Teil?
Bitte um kurze Info.
Danke!!
Rpsch