Guten Morgen,
Wir haben eine Wohnung mit Garage gemietet. Über der Garage befindet sich ein kleiner Raum, welchen man über eine Leiter erreichen kann. In dem Raum befindet sich die Heizung (Erdgas). An der Heizung habe ich letztes Jahr Wasser im Oktober aufgefüllt, weil der Heizkreislauf zu geringen Druck aufwies. Der Vermieter hat mir diese Tätigkeit einige Jahre zuvor übertragen, damit er nicht immer extra kommen muss. Dabei habe ich versäumt, das Absperrventil vom Wasserzulauf wieder zu schließen. Folge war, dass der Zulaufschlauch platzte. Ich merkte es erst 2 Stunden später als die Garage am tiefsten Punkt etwa 20cm hoch voller Wasser stand. Der Vermieter und ich schippten das Wasser heraus, mehr wollte er nicht machen. Problem ist jetzt allerdings, dass die Außenwand, an der das Wasser von innen entlang lief, Stockflecken gebildet hat und laut Feuchtigkeitsmesser auch nass ist (etwa 45 von 100 Digits auf dem Messgerät). Wir haben das Haus nun im April gekauft, allerdings konnten wir es noch nicht bezahlen, weil die Teilungsgenehmigung vom Bauamt noch nicht vorliegt. Somit ist das Haus aktuell noch Eigentum des Verkäufers.
Hat man hier noch Chancen, den Schaden über die Versicherung abzuwickeln? Wenn ja, welche ist zuständig?
Viele Grüße
Sebastian