Hallo allerseits,
ich bin mal wieder von der Spitzfindigkeit der Versicherungen überrascht. Ich habe in einem Mehrfamilienhaus eine Gebäudeversicherung, die Schäden durch Einbruch am Gebäude bedingungsgemäß ersetzt. Die Täter sind nun wohl trickreich ins Gebäude, also den gemeinsamen Treppenflur, gelangt, haben also die Hauseingangstür nicht aufgebrochen. Der Aufbruch geschah nur an der Wohnungstür im OG. Die Versicherung meint nun, es sei keine Leistung zu gewähren, da die Täter ja nicht ins Gebäude selbst eingebrochen seien sondern "nur" in eine Wohnung. Die Versicherungsbedingungen schreiben expliziert zwar: ...wenn ein unbefugter Dritter "in" das Gebäude eingebrochen, eingestiegen oder mittels falscher Schüssel oder anderer Werkzeuge eingedrungen ist oder versucht hat einzudringen...".
Das klingt auf den ersten Blick natürlich sehr deutlich, würde aber dann vermutlich 90% aller Einbrüche in Mehrfamilienhäuser ausschließen, da die Täter ja zumeist durch irgendwelche Tricks in den Hausflur gelangen. Mir fällt das Klingeln mit der Falschangabe "hier ist die Post" nur so als eine Möglichkeit ein. Meine Frage daher: ist die Auslegung der Versicherung richtig und falls ja, gibt es eine Versicherung, die solche Differenzierung nicht vornimmt und auch leistet, wenn "nur" eine Wohnungstür aufgebrochen wurde? Da die Wohnung ja Teil des Gebäudes ist, ist der Täter meiner Meinung nach noch immer "ins" Gebäude eingedrungen.
Schöne Grüße ins Forum und guten Rutsch ins Neue Jahr!