Hallo hier in Forum,
meine Versicherung hatte durch einen Schadenfall die Gebäudeversicherung
2014 gekündigt.
Bis jetzt habe ich keine neue Gebäudeversicherung abschließen können
auf Grund vom Vorschaden.
Ich bin im Grundbuch als Besitzer eingetragen. Nun habe ich geheiratet,
aber meine Frau ist nicht in das Grundbuch eingetragen, da ich selbst
die Belastung durch Baudarlehn tragen möchte und meine Frau soll
eine saubere Schufa behalten.
Jetzt, da ich bei erneuten Versuch die Gebäudeversicherung abzuschließen
abgeschmettert wurde, habe ich vor die Versicherung über den Namen
meine Frau abzuschließen. Wie sieht in solchen Fall die rechtliche
Situation im Schadensfall.
Mit freundlichen Grüßen
Cesar