Hallo,
mein Name ist Kurt und ich habe eine für mich sehr wichtige Frage an Euch.
Unser kleiner Fertighaus Bungalow von 1979 ist letztes Jahr abgebrannt.
Im Jahr 2003 habe ich eine neue Gebäudeversicherung abgeschlossen, da ich alle meine Versicherungsverträge bei einer einzigen Versicherung haben wollte.
Unsere Gebäudeversicherung wird die Kosten des Wiederaufbaues übernehmen, aber für neue Baurichtlinien nur 50.000 Euro erstatten.
Der von der Versicherung eingesetzte Sachverständige hat nun festgestellt, dass beim Neubau Kosten für neue Baurichtlinien in Höhe von ca. 90.000 Euro entstehen werden
und wir somit eine Unterdeckung von 40.000 Euro haben.
Er hat hier bei fast allen Bauwerken ca. 30% Kosten für neue Baurichtlinien veranschlagt.
Der weitere "Grund" für die Höhe des Fehlbetrages ist, dass man hier nicht vom Jahr der neuen Gebäudeversicherung ausgeht (2003), sondern vom Jahr der Fertigstellung des Hauses (1979).
Leider hatte man mich im Jahr 2003 darüber nicht informiert und ich ging davon aus, dass dieser Passus ab 2003 gilt.
Der Sachverständige erklärte mir zur Höhe der Kosten für neue Baurichtlinien folgendes:
Es gibt hier zwar keine Tabellen, aber die 30% sind ein Erfahrungswert. Wenn man alles durchrechnen würde, käme man wahrscheinlich sogar auf einen höheren Wert.
Meine Fragen an Euch hierzu:
1. Kann man gegen diesen Passus etwas unternehmen ?
2. Gibt es hier keine Grundsatzurteile oder Gerichtsurteile ?
3. Wie kann / darf man hier eine Kostenpauschale für neue Baurichtlinien ansetzen, obwohl keiner den heutigen Preis für z.B. die alte Dämmung ausrechnet ?
Es wäre toll wenn Ihr mir hier mit Eurem Wissen helfen könntet.
Ansonsten überprüft bitte Eure eigenen Verträge und stellt sicher, dass Ihr nicht auch eine solche Überraschung erleben müsst.
Viele Grüße
Kurt