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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Thomas Binner« (11. April 2018, 11:59)
Verwunderlich ist das der Eigentümer Ihnen das Schreiben der Versicherungsgesellschaft nicht aushändigt. Er wird sicherlich dazu auch nicht verpflichtet sein, allerdings stelle ich mir die Aushändigung des Dokumentes als relativ unproblematisch vor.
Sich einen Schaden regulieren zu lassen ist für den Versicherungsmehmer natürlich immer problematisch zu werten ! Evtl wird seine aktuelle Versicherung seine Selbstbeteiligung anpassen, den Beitrag erhöhen oder ( wenn schon des öfteren Schäden gemeldet wurden ) den Vertrag kündigen.
Wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer den Vertrag kündigt wird es sehr schwierig einen neuen Versicherer zu finden der das Risiko übernimmt.
Ich habe mich vor Jahren schon auf die Gebäudeversicherungen spezialisiert. Wenn Fragen aufkommen, können Sie mich sehr gerne kontaktieren.
Hier meine Webadresse mit meinen Kontaktdaten : Link entfernt MOD CM
Mir war daran gelegen dem User der hier eine Frage gestellt hat zu helfen und mich hier als neuer User im Forum einzubringen.
Im Gegensatz zu Ihnen habe ich mir wenigstens die Forumsregeln durchgelesen !
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