Ich findes es echt bemerkenswert das Sie ein Produkt kaufen, ohne über den Inhalt aufgeklärt zu sein.
Was hat Ihnen der Vermittler beim Abschlussgespräch denn über die Glasversicherung erzählt?
Ich findes es echt bemerkenswert das Sie ein Produkt kaufen, ohne über den Inhalt aufgeklärt zu sein.
Was hat Ihnen der Vermittler beim Abschlussgespräch denn über die Glasversicherung erzählt?
Um Ihre Frage zu beantworten:
Die Wohngebäude versichert die Sach-Gesamtheit Wohngebäude (inkl. der Verglasung) gegen definierte Gefahren (z.B. Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel..). Die Glasversicherung versichert bestimmte Sachen (Verglasung) gegen alle Gefahren.
ZitatIn den AVBs der Glasversicherung ist nicht geregelt, wann ein Versicherungsfall eintritt.
Doch, selbstverständlich ist das geregelt, sonst wäre das Bedingungswerk obsolet. Die bestimmte Sache Glas ist versichert gegen Glasbruch, gleich, aus welcher Ursache das Glas gebrochen ist. Ausgeschlossen bleiben natürlich Glasbrüche, die sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar usw (also die Gefahren, gegen die die Wohngebäudeversicherung versichert) ereignet haben.
Besondere Behandlung verdienen dabei z.B. Schaufensterscheiben. Da die Wohngebäudeversicherung einen Sturm-Schaden an Schaufensterscheiben regelmäßig ausschließt, gilt der Ausschluss von Sturmschäden in der Glasversicherung wiederum nicht für Schaufensterscheiben. So fügt sich ein Puzzle-Teil ins andere.
ZitatDas würde ja dafür sprechen, dass die Glasversicherung auch weitere Schadensursachen mit einschließt, da sie sonst überflüssig wäre.
Ihre Schlussfolgerung ist somit richtig, wenn auch nicht vollständig.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!