Hallo,
Ich bin etwas unsicher, ob das Widerrufsrecht von 14 Tagen ab erhalt des Versicherungsscheines auch bei Rentenversicherungen gilt.
Bei einigen meiner eigenen Versicherungen steht dazu ein expliziter Hinweis im Versicherungsschein, andere Gesellschaften schweigen sich dazu komplett aus.
Kann mir jemand dazu weiterhelfen?
Danke & Gruss,
Der Steve