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1

Dienstag, 23. Februar 2010, 07:32

Kündigung Lebens-/Rentenversicherung

Hallo,

Ich bin etwas unsicher, ob das Widerrufsrecht von 14 Tagen ab erhalt des Versicherungsscheines auch bei Rentenversicherungen gilt. ?(
Bei einigen meiner eigenen Versicherungen steht dazu ein expliziter Hinweis im Versicherungsschein, andere Gesellschaften schweigen sich dazu komplett aus.
Kann mir jemand dazu weiterhelfen?

Danke & Gruss,
Der Steve
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2

Dienstag, 23. Februar 2010, 08:44

§ 152 VVG: Widerruf des Versicherungsnehmers
(1) Abweichend von § 8 Abs. 1 Satz 1 beträgt die Widerrufsfrist 30 Tage.
Sämtliche Antworten, Aussagen und E-Mails werden von mir als Privatperson getätigt und sind ohne jegliches gewerbliches/berufliches Interesse und ohne Anspruch auf Richtigkeit!
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Thomas Kliem

Moderator

Beiträge: 1 013

Vermittlerstatus: Versicherungsmakler

3

Dienstag, 23. Februar 2010, 21:06

§8 VVG

(2) Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem folgende Unterlagen dem Versicherungsnehmer in Textform zugegangen sind:

1. der Versicherungsschein und die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die weiteren Informationen
nach § 7 Abs. 1 und 2 und

2. eine deutlich gestaltete Belehrung über das Widerrufsrecht und über die Rechtsfolgen des Widerrufs, die dem Versicherungsnehmer seine Rechte
entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels deutlich macht und die den Namen und die Anschrift desjenigen,
gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, sowie einen Hinweis auf den Fristbeginn und auf die Regelungen des Absatzes 1 Satz 2 enthält.

Die Belehrung genügt den Anforderungen des Satzes 1 Nr. 2, wenn das vom Bundesministerium der Justiz auf Grund einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 veröffentlichte Muster verwendet wird. Der Nachweis über den Zugang der Unterlagen nach Satz 1 obliegt dem Versicherer.
Thomas Kliem
Bankkaufmann und Fachwirt für Finanzberatung (IHK)

Ihr Fachmakler für PKV, BU, Altersvorsorge und Finanzierungen
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