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sobald ein Schaden gemeldet wird, muss der Versicherer bilanztechnisch Rückstellung bilden, der Vertrag gilt dann als NICHT MEHR Schadenfrei. Der Versicherer wird nun versuchen, die Schuldfrage zu klären. Da Du einen Zeugen hast, sieht die Sache wahrscheinlich nicht so schlecht aus für Dich. Wenn sich herausstellen sollte, dass Du NICHT schuld bist, dann wird der Vertrag wieder, rückwirkend, als SCHADENFREI betrachtet. Bei Dir ist das Problem, dass der Schaden in 2009 war und daher für 2010 jetz...
bei einem Einfirmenvertreter sieht die Sache anders aus. Der git als "Auge und Ohr" der Versicherungsgesellschaft, und wenn der nicht mal nen Wohngebäudeantrag richtig ausfüllen kann, sollte die Versicherung den vertrag abändern und auch die Prämie zurückerstatten. Und, auch ein Exklusivvertreter hat eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bzw seine Gesellschaft stellt die für ihn. Ich würde da an Ihrer Stelle hartnäckig bleiben.
also, das müssen Sie mit der Allianz klären, weil das ganz wesentlich von den Bedingungen abhängt, die Ihrem Vertrag zugrundeliegen. Versichern kann man so etwas, zumindest zum Teil, sehr wohl. Aber mal was persönliches, weg von Versicherungen: Wer in Tunesien mit 700€ in der Tasche auf den Basar geht, verdient es auch nicht besser. Geld, Ausweis und sonstige wichtige Dinge trägt man am Mann (bzw an der Frau) , z.B. in einem Brustbeutel unterm T-Shirt, einer Gürteltasche oder ähnlichem. Das ist ...
es ist kein Problem, das Auto in HP auf deine Eltern anzumelden, und Du fährst dann damit in HP rum. Da kräht kein Hahn danach. Problematischer ist eher, wenn Du in HP wohnst, auch da gemeldet bist, aber noch nen Zweitwohnsitz in Marokko hast und dauerhaft in HP mit marokkanischem Kennzeichen rumfährst. Das fällt dann irgendwann auf und dann wirst Du aufgefoerdert, das Auto in D anzumelden. Aber in deinem Falle ist das vällig unproblematisch.
Sie verstehen das Problem nicht. Wo ihr Vater versichert ist, interessiert im ersten Moment absolut niemanden. Versicherer A hat Ihnen nur genau aufgrund dieser Tatsache, dass der Papa auch da ist, SONDERKONDITIONEN eingeräumt. Jetzt sind Sie aber anscheinend ein Pfennigfucher, haben daher den Antrag widerrufen und wollen sich ganz schlau mit den SONDERKONDITIONEN bei einem Direktversicherer versichern. Natürlich nehmen die ZUNÄCHST einmal den SFR an, den SIE denen gesagt haben. Aber nach Rücksp...
naja, aber der springende Punkt ist eben, dass der Schaden nicht unmittelbar durch den Hagelschlag eingetreten ist, sondern erst mittelbar durch das Gullywasser Der Schaden ist nicht versichert. (soweit man das von hier beurteilen kann) wenn Elementarschäden nicht mitversichert sind. In der Elementardeckung ist i.d.R. auch "Rückstau" versichert. Und das würde hier dann wahrscheinlich greifen. Ich würde einen Kulanzantrag stellen.
damit sind (höchstwahrscheinlich) eingetragene Lebensgemeinschaften gemeint, also Homosexuelle Lebenspaare. Lesen Sie mal genau nach. Wenn Sie in einer Wohngemeinschaft leben, und jeder hat seine Privathaftpflicht, dann haben Sie auch Schutz für Schäden die Sie sich untereinander zufügen. Kein Versicherer fragt Sie, was Sie noch so zusammen machen, wenn das Licht ausgeht..... Es kann also nicht zwischen "Kumpels die zusammen wohnen" und "wilder Ehe" unterschieden werden. Eine EINGETRAGENE Lebens...
es ist halt nicht so schlüssig, dass bei einer 1100,- Küche die Arbeitsplatte allein schon 600,- kosten soll. Im Zweifelsfall sind SIE nachweispflichtig, da wäre es schon gut, wenn Sie die Rechnung noch hätten....
vom Prinzip her ist das ein versicherter Schaden.
sofern Versicherungsschutz besteht, bietet die Haftpflichtversicherung sog. passiven Rechtschutz. Leiten Sie das Anwaltsschreiben unverzüglich an die Versicherung weiter, und teilen Sie dem Anwalt mit, dass er sich bitte an die Versicherung wenden soll.
So siehts aus. Sondereinstufungen sind "normalerweise" nur bei dem Versicherer gültig, der sie auch gewährt hat. Bei Versichererwechsel wird, wenn korrekt gearbeitet wird, nur der echte, tatsächliche SFR an die Nachversicherung übermittelt. Wenn nun der Nachversicherer, aus welchem Grund auch immer, bereit ist die Sondereinstufung fortzuführen, ist das gut für den Kunden. Beim eventuellen nächsten Versichererwechsel geht das Spiel dann von vorne los - wird der auch die Sondereinstufung akzeptier...
Das Problem ist kein versicherungstechnisches, sondern ein arbeitsrechtliches.... Da sind Sie bei uns eigentlich ja an der falschen Adresse. Trotzdem ein Tip: Was da gelaufen ist, ist natürlich mies, aber vielleicht wars keine Absicht und die Fa. überträgt Ihnen einen gleichwertigen SFR von nem anderen Fahrzeug. Klären Sie das, und klären Sie parallel, ob ihre Versicherung den anderen SFR der Firma akzeptieren würde (sollte aber kein Problem sein)
Hallo, die Reparatur musst Du natürlich nicht selbst bezahlen. Die Versicherung wird entweder die Reparatur oder den (heutigen!) Neuwert des Fernsehers bezahlen, genaugenommen eines Gerätes gleicher Art und Güte. (auf deutsch: Du bekommst nicht die 888,- €, sondern das, was ein vergleichbares Gerät heute im Laden kostet. Wird vermutlich paar Euro weniger sein. Ist ja aber nicht schlimm, denn es gibt ja ein gleichwertiges Gerät dafür, und das sogar neu.) MEHR wird die Versicherung nicht bezahlen....
Grundsätzlich ist ja egal, was Du mal für das Gerät bezahlt hast, ob der Ipod neu war, oder gebraucht, oder auch ein Geschenk spielt keine Rolle. Denn erstattet bekommst Du ja den Zeitwert des Gerätes heute. Aber gerade, um den festzustellen, bräuchte die Versicherung die Anschaffungsrechnung odersowas in der Art, denn es macht natürlich schon einen Unterschied, ob ein Ipod 1 Jahr oder 3 Jahre alt ist. Probier mal diese Seite hier: http://www.chipmunk.nl/klantenservice/applemodel.html Das ist zw...
abgesehen davon, kann das ohne genaue Kenntnis der Tarifbestimmungen von hier aus kaum beurteilt werden. Bei UNS ist es so, dass wenn die Vollkasko mindestens 1 Jahr nicht bestand, und dann wieder eingeschlossen wird, an die SF-Klasse der Haftpflicht angeglichen wird. Aber wie das anderswo geregelt ist, kann ihnen eigentlich nur der jeweilige Versicherer sagen. Schalten Sie doch mal Ihren Vermittler ein, der hat den Antrag ja mit den SF4 aufgenommen !
Sie können natürlich auf Kostenvoranschlag abrechnen. Sie sind ja nicht verpflichtet, das Fahrzeug reparieren zu lassen, Sie können die Entschädigung auch in Geld verlangen. Dann zieht die Versicherung allerdings die Mehrwertsteuer ab, denn die ist ja dann auch nicht angefallen. Ebenso gibts keinen Nutzungsausfall, wenn die Reparatur nicht nachgewiesen wird. Wenn Sie das Fahrzeug dann reparieren lassen (mit Rechnung) dann schicken Sie die hinterher, damit Sie auch die übrigen Posten geltend mach...
na, zunächst wird die Versicherung mal fragen, WEM der Kühlschrank eigentlich gehört. Haben Sie ne Rechnung, wo Ihr Name drauf steht ? Wenn nein, wird man bei ner WG/Lebensgemeinschaft darauf kommen, dass der Kühlschrank wohl beiden zu 50% gehört. D.h. ICH als Regulierer würde von vornherein mal 50% in Abzug bringen. Und von dem, was übrig bleibt, der Zeitwert. Allerdings wird dann wohl das passieren, was Sie schon befürchten, die Versicherung wird der Freundin möglicherweise kündigen. Sinn eine...
vermutlich haben sie ja noch ein paar andere Versicherungen, wie Hausrat, Haftpflicht, vielleicht ne Leben oder sonst irgendwas. Gehen Sie doch mal zu dem Versicherer, den Sie oder Ihre Familia als ihren "Stammversicherer" bezeichnen würden und fragen Sie nach einer Sondereinstufung. Vielleicht kommt man Ihnen ja entgegen....
die UKR macht schon Sinn, wenn man eben weiss, wofür und warum man die abgeschlossen hat. Wenn man NICHT weiss, was man da eigentlich hat, stimme ich allen Vorrednern zu 100% zu. Die UKR zahlt eben sowohl bei Unfall, als auch bei schwerer Krankheit und Pflegebedürftigkeit. Und zum Thema "BU zahlt immer", das gerne strapazierzte Beispiel: Wolfgang Schäuble. Der Gute ist zu 100% Invalide, aber nicht BU. D.h. der würde von einer BU wenig bis gar nix kriegen. Sie ist sicher nicht die eierlegende Wol...
wenn der Teppich nicht gereinigt werden kann und daher ausgetauscht werden muss, müssen Sie diesen Schaden "grundsätzlich" schon übernehmen. Aber natürlich ist ein alter Teppich in nem Treppenhaus nicht mehr besonders viel wert. HAFTEN tun Sie nur mit dem Zeitwert, also aufpassen, dass man ihnen keinen neuen Teppich berechnet.