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Vor der Registrierung in einem Forum sollte man die Forenregeln lesen. In diesem Fall die Nummer 10. Wir sind nur in Ausnahmefällen bereit, Beiträge oder User zu löschen! Zum Thema Programmfehler: Die hier aktiven (auch ich) sind nicht der Betreiber dieses Forums, wir haben also keinerlei Einfluss auf die Wahl der Forensoftware und keine Zugriffsmöglichkeit auf den Server. Unsere Möglichkeiten sind also stark beschränkt: Wir benutzen diese Plattform kostenfrei und füllen Sie mit Inhalt. Der Betr...
Der entscheidende Unterschied zwischen BU und DD liegt auch darin, dass die BU eine laufende RENTE bezahlt, während die DD normalerweise eine einmalige Kapitalzahlung erbringt. Ideal wäre natürlich eine Kombination aus beidem, in der Praxis kristallisiert sich oft heraus, dass sich Arbeitnehmer eher für die BU und Selbständige eher für die DD entscheiden. Die Anbieterfrage lässt sich hier in diesem Forum nicht klären. Solcher Versicherungsschutz wird maßgeschneidert und ist keine "Ware von der S...
1. Versicherungsprofis geben ohne (gründliche!) Analyse der Kundensituation keine pauschalen Empfehlungen. Der Bedarf des Kunden steht im Vordergrund, nicht das Produkt. 2. Das gilt nicht nur für Makler, sondern für jeden Versicherungsprofi. Solche gibt es erfreulicherweise auch in der Ausschließlichkeit und unter Mehrfachagenten. Dieses Forum ist ein klarer Beweis dafür! 3. Wer das anders sehen will, ist vielleicht ein (erfolgreicher?) Produktverkäufer, aber noch lange kein Profi. Mit Provision...
Eine Kündigung ist bei einem Basisrentenvertrag nicht möglich. Denkbar wäre eine Beitragsfreistellung - wahrscheinlich reicht der Vertragswert hierfür nicht aus. So führt der Antrag auf Beitragsfreistellung wahrscheinlich zu einem Erlöschen des Vertrags ohne Wert! Wenn Ihr Gesundheitszustand einen anderweitigen Neuabschluß einer BU möglich macht, können Sie sich überlegen, ob Sie damit leben können. Wenn nicht: Augen zu und durch. Es MUSS nicht sein, dass die Beiträge steigen und die Überschüsse...
DAS geht schon. Du kannst aber bei einem Bausparer den Bereich "Guthaben" nicht vom Bereich "Darlehen" trennen. Es gibt EINE Auszahlung - für die Baufinanzierung. Es ist nicht möglich, Guthaben mit Zulagen auf einen neuen Vertrag zu übertragen UND das Darlehen in Anspruch zu nehmen.
Ohne Kenntnis der Bedingungen Deiner Hausratversicherung lässt sich dazu wenig sagen! Allerdings gibt es Angebote auf dem Markt, bei denen Du diesen Ärger jetzt wahrscheinlich nicht hättest - das hilft jetzt aber auch nicht mehr. Die Qualität einer Versicherung erkennt man als Laie leider erst im Schadensfall. Für einen richtigen Einbruch hätte die Eingangstür des Sonnenstudios geknackt werden müssen, trotzdem finde ich die Auslegung des Versicherers, ähm, spitzfindig!
...und es kann Dir passieren, dass Du schon bei einem kleineren Schaden anhand einer Inventarliste (jede Gabel, einfach ALLES) nachweisen musst, dass die Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert Deines Hausrats passt. Wenn Du das nicht kannst, liegt es fast schon im Belieben des Versicherers, was er Dir zahlen will! Davor bewahrt Dich die Pauschalregelung nach qm.
Es wurde geschrieben, dass das Wasser VOM DACH aus eingetreten ist. Also KEIN Leitungswasser! Zurück zum Thema: Wenn ein Wasserrohr bricht = Versicherungsschaden (Wohngebäude und/oder Hausrat) Wenn Du das Wasserrohr Deines Vermieters anbohrst = Versicherungsschaden (Mietsachschaden-Haftpflicht) Wenn Dein Nachbar beim Silikondichten murkst = Versicherungsschaden (Haftpflicht Deines Nachbarn) Wenn es von draußen reinregnet oder Dir der Himmel auf den Kopf fällt = Pech gehabt!
Grundsätzliches: Eigenkapital ist immer besser als Fremdkapital. Eigenkapital ansammeln mit guter Verzinsung ist deshalb meistens günstiger, als (wegen weniger Eigenkapital) ein höheres Darlehen für einen günstigeren Zins aufzunehmen. Genau das ist der Grund, warum Bausparen hier den meisten keine Begeisterungsstürme entlocken kann. Dennoch gibt es Konstellationen, wo Wohn-Riester über Bausparen Sinn haben kann. Allerdings kann man auch das Guthaben eines "normalen" Riestervertrags im Rahmen der...
zu 1.) Wenn Ihre Krankheit zu einem DAUERZUSTAND geworden ist, wäre zu prüfen, ob Sie aus der Rentenversicherung Anspruch auf Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente haben. Vielleicht haben Sie auch noch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung? (Wenn nein, hilft im schlimmsten Fall nur noch Hartz IV) zu 2.) Da Sie über 55 sind und mehr als 5 Jahre privat krankenversichert waren, ändert eine evtl. Arbeitslosigkeit gar nichts, Sie bleiben privat krankenversichert. Im Übrigen zahlt auch...
Grundsätzlich gilt: Aus der Unfallversicherung kommen Sie erst zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit wieder raus. Der Versicherer wird die Beiträge wahrscheinlich auch einklagen. Wenn allerdings der Vermittler auf Ihrer Seite steht und die Gesellschaft um vorzeitige Vertragsauflösung bittet (dazu muss er dann aber seine Provision zurückzahlen ), dann gibt es eine Chance.
Den 2. Teil kann nur ein Gutachter beantworten, bin ich aber nicht. Deshalb Anwort nur zum ersten Teil: Kostenerstattung: Entweder pauschal 0,30 Euro pro Entfernungskilometer, oder alle öffentlichen Verkehrsmittel mit Nachweis (Fahrkarte mit Preis muss vorgelegt werden), auch für Strassenbahn, Bus, etc. Arbeitszeit: Am besten die letzte Gehaltsabrechnung vorlegen oder unbezahlten Urlaub nehmen und Verdienstausfall vom Arbeitgeber bescheinigen lassen.
Was soll das? 1.) Hypothetische Fragen beantworten wir nicht, wir haben mit "echten" schon genug zu tun 2.) Wenn die Versicherung nur die Hälfte zahlt, muss sie das begründen. Und dagegen kann man sich dann mit einem Anwalt wehren. Wenn dieser Fall also "echt" ist, kann der Rat nur lauten: Anwalt einschalten.
...und weil der Vorgang nichts, aber auch gar nichts mit der gesetzlichen Unfallversicherung zu tun hat, schiebe ich ihn mal zur KFZ-Versicherung weiter.
Zitat von »Christian1979« Ich muss allerdings ein wenig ausholen und den Kontext der Fragen erläutern: Mein Frau und ich werden von Ende April 2010 bis ca. Ende März 2011 auf Weltreise gehen. Ich bin bin seit dem 01.01.2008 selbstständig und infolgedessen seit diesem Tag in der PKV. Davor war ich mein Leben lang in der GKV (immer die selbe Kasse) - zuerst über die Familienversicherung, dann als Student und später als Angstellter. Mein Frau ist, unabhängig von mir, in der GKV. Wenn wir zurück ke...
Die Bestandsaufnahme musst Du komplett durchziehen, ohne Dich aus dem Konzept bringen zu lassen. Am besten gelingt das mit einem vorbereiteten Analysebogen. Bevor der nicht "komplett" ist, wird nicht über Produkte gesprochen! Bei der Lösung musst Du aber auf die Kundenwünsche achten. Wenn der Kunde seine Priorität bei der Risikoleben sieht und Du versuchst gewaltsam, ihm etwas anderes "anzudrehen", bist Du durchgerasselt. Bei mir jedenfalls. (Bin Prüfer)
Zitat von »bufa« Diversen professionellen Aufkäufer von Versicherungen sprechen immer davon, daß die Steuerschuld auf den Käufer übergeht und der Verkäufer somit nichts versteuern muß. Meines Wissens ist diese Aussage veraltet, seit 1.1.09 ist der Kaufpreis zu versteuern.
Die Passage bezieht sich auf Schäden untereinander. Im geschilderten Fall gehe ich von einer Regulierung durch den Versicherer aus.
Du hast einen Schadensersatzanspruch gegen denjenigen, der am Brandloch "schuld" ist, und zwar in Höhe des ZEITWERTS der Jacke. Der Schädiger soll den Vorgang seiner Versicherung melden und den Hergang wahrheitsgemäß schildern. Das weitere Prozedere hängt dann von der Versicherungsgesellschaft ab.
sowas nennt man doch.... PRAKTIKANTEN!