Also steht schon "etwas" darüber drin? Dann bitte hier zitieren.
Abgesehen davon behaupte ich mal, in ALLEN Versicherungsbedingungen ist der Leistungsfall geregelt. Lesen Sie noch mal bzw. scannen Sie die Bedingungen ein und a) Admin bitten, ob ein Einstellen hier möglich ist oder b) mir per Email zukommen lassen. Interessiert mich wirklich mal.
Gruß
hpk
"Alle Beiträge geben nur meine persönliche Meinung wieder. Keine Rechts-/Steuer-/Versicherungsberatung. Ich bin privat hier im Forum und verfolge keine kommerziellen Interessen.
ein Versicherungsfall ist unverzüglich anzuzeigen. das von CARDIF zur Verfügung gestellte Leistungsformular ist ausgefüllt einzureichen.
mit "nichts Konkretes" meine ich nun,-das man die Schlußfolgerung offen lässt,-OK,-aufgrund dieser Formulierung mag es logisch sein,dass in meinem Fall,-
sei er auch in der Sache absolut berechtigt, mein Anspruch aufgrund der nicht unverzüglichen Anzeige verwirkt ist;-andererseits habe ich die Hoffnung,-da prinzipiell
am Tatbestand eines in jeder Hinsicht nachweisbaren Versicherungsfalls kein Zweifel besteht, doch noch ein Anspruch geltend gemacht werden kann !
stellen Sie sich darauf ein, dass der Versicherer (zu Recht) monieren wird, dass "unverzüglich" nicht rund 180 Tage später bedeutet. Wenn es Ihnen nicht möglich war fürher den Schadenzu melden (180 Tage im Koma) sieht es anders aus, das scheint aber nicht der Fall zu sein.
Gruß
CM
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Wenn Sie nach Ihrer Krankheit "monatelang" grundlos nichts unternommen haben, dann sind Sie im "Verzug".
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie während Ihrer Erkrankung nicht handeln konnten und jetzt "unverzüglich", d. h. sobald es Ihnen also wieder möglich war, handeln, sollte alles in Ordnung sein (wenn in den Bedingungen ansonsten keine andere Frist genannt ist).
Also füllen Sie das Formular wahrheitsgemäß aus, erbringen die Nachweise, erläutern Sie ggf. zusätzlich die verspätete Meldung. (Schicken Sie Kopien, keine Originale und alles vorsichtshalber per Einschreiben-Rückschein). Die Versicherung wird sich äußern.
Sollte dann ein Anwalt notwendig werden, müsste man die Wirtschaftlichkeit prüfen.
Erstmal jetzt zügig handeln und die Reaktion abwarten.
VG,
hpk
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Sind doch gar nicht so böse, die bösen Versicherungen
Viel Glück und Erfolg!
hpk
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