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Guten Tag
Ich habe nun hier schon ein paar Beiträge gelesen zu Bausparverträgen die nicht so lange laufen sollen. Meistens wurde geantwortet das es sich nicht lohnt.
Ich gebe jetzt mal ein paar Daten zum Bausparvertrag und warum ich als Laie denke das es sinnvoll ist.
Bausparsumme: 100.000 Euro
Einzahlung: Einmalig 40.000 Euro + 500 Euro monatlich bis irgendwann 2011 bis eine Summe von 51.000 erreicht ist.
Zuteilungsreif 12.2014
Effektivzins: 2,44%
Zinsen 1%
Das Darlehnen muss in 7 Jahren abgezahlt werden
Jetzt habe ich einen Tilgungsrechner im Internet bemüht und folgendes ausgerechnet
2,44% eff = 4304 Euro Zinsen
4% eff = 7125 Euro Zinsen
5% eff = 8960 Euro Zinsen
Sieht für micht erstmal Pro BSV aus.
Ok mir ist klar das die 1% Verzinsung in den knapp 4 Jahren ein kleiner Haken sind. Allerdings bekomme ich zZ auf mein Tagesgeldkonto 1,9% Zinsen. Und ich liege mit meinen Kapital deutlich über der Freigrenze. Das selbst wenn ich die 40.000 in den BSV einzahlen würde. Das heißt auf die kompletten Zinsen der 40.000 Euro kommt die Abgeltungssteuer.
Bemühen wir doch noch einmal den Zinsrechner:
Kapital: 100,- Euro
Zinssatz auf Ihrem TGKonto: 1,9 % (ich glaube, man kann darauf kommen, dass 1,9 % mehr sind als 1 %, nämlich 90 % mehr!?)
Abgeltungssteuer: 25 %
Dies führt uns zu folgender Rechnung: 100,- Euro x 1,9 % = 1,90 Euro Ertrag. 1,90 Euro - 25 % = 1,43 Euro!! Netto.
1 % Verzinsung des Bausparvertrages macht 1,00 Euro brutto.
Die nun mögliche Subtraktion schenke ich mir; das bekommt der geneigte Leser selbst hin.
Es führt zu der Erkenntnis - oh Wunder - der BSV ist ein Groschengrab.
Für mich sieht das ganze doch sehr positiv aus. Oder mache ich da einen Denkfehler? Ich meine 4-5% Zinsen im Jahre 2014 sind doch jetzt nicht zu hoch gegriffen oder?
Wenn das irgendjemand wüßte, würde er sich heute ganze Straßenzüge kaufen, oder.
Die Gebühren vom BSV von ca 1600 Euro sind doch wohl schon im effektivzins mit drinn oder? Der Nominalzins ist 1,9%.
NÖ! Die Abschlussgebühr sind die Vertriebs-/Verwaltungskosten. Die sind beim BSV eben nicht im Effektivzins enthalten. Dazu kommen noch die jährlichen Kontoführungs-/Verwaltungsgebühren (oder auch vierteljährlich) plus diese journalistisch hochwertige Kundenzeitschrift.
Wenn wir jetzt mal eine ECHTE Rechnung aufmachen, dann sieht es GROTTENSCHLECHT für den BSV aus. Sorry, nicht für den BSV oder die BSK, sondern für SIE als Kunde!
Vermutlich könnte ein Anschlussdarlehen bei locker 7 - 8 % (nur geschätzt, manche errechnen noch höhere Werte) liegen und der BSV punktet immer noch nicht. Und selbst, wenn's weniger dicke kommt, entsteht durch den BSV immer noch kein Vorteil.
Außer natürlich, mehrmals im Jahr tolle Einrichtungsideen und Rezepttipps ("Zitronenhuhn" ist mir neulich mal aufgefallen). Spitzenmäßig!![]()
Grüße
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hpk« (6. März 2010, 00:13)
Das stimmst meines Wissens so nicht. Beim Bauspardarlehen ist für die Berechnung des Effektivzinses nach der PAngV tatsächlich die Abschlussgebühr entsprechend dem Anteil der Darlehenssumme an der Bausparsumme zu berücksichtigen:NÖ! Die Abschlussgebühr sind die Vertriebs-/Verwaltungskosten. Die sind beim BSV eben nicht im Effektivzins enthalten.
Beim Bauspardarlehen ist für die Berechnung des Effektivzinses nach der PAngV tatsächlich die Abschlussgebühr entsprechend dem Anteil der Darlehenssumme an der Bausparsumme zu berücksichtigen:
siehe VIII http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/__6.html
Zitat
§ 6 Kredite
...
(8 ) Bei Bauspardarlehen ist bei der Berechnung des anzugebenden Vomhundertsatzes davon auszugehen, dass im Zeitpunkt der Kreditauszahlung das vertragliche Mindestsparguthaben angespart ist. Von der Abschlussgebühr ist im Zweifel lediglich der Teil zu berücksichtigen, der auf den Darlehensanteil der Bausparvertragssumme entfällt. Bei Krediten, die der Vor- oder Zwischenfinanzierung von Leistungen einer Bausparkasse aus Bausparverträgen dienen und deren preisbestimmende Faktoren bis zur Zuteilung unveränderbar sind, ist als Laufzeit von den Zuteilungsfristen auszugehen, die sich aus der Zielbewertungszahl für Bausparverträge gleicher Art ergeben.
...
NÖ! Die Abschlussgebühr sind die Vertriebs-/Verwaltungskosten. Die sind beim BSV eben nicht im Effektivzins enthalten. Dazu kommen noch die jährlichen Kontoführungs-/Verwaltungsgebühren (oder auch vierteljährlich) plus diese journalistisch hochwertige Kundenzeitschrift.
Wenn wir jetzt mal eine ECHTE Rechnung aufmachen, dann sieht es GROTTENSCHLECHT für den BSV aus. Sorry, nicht für den BSV oder die BSK, sondern für SIE als Kunde!
"Alle Beiträge geben nur meine persönliche Meinung wieder. Keine Rechts-/Steuer-/Versicherungsberatung. Ich bin privat hier im Forum und verfolge keine kommerziellen Interessen. Natürlich freue ich mich ggfs. über Ihr geschäftliches Interesse und Ihre Aufträge. Kontakt einfach über PN bzw. Tel.-Nr. in meinem Profil."
Zitat
Bemühen wir doch noch einmal den Zinsrechner:
Kapital: 100,- Euro
Zinssatz auf Ihrem TGKonto: 1,9 % (ich glaube, man kann darauf kommen, dass 1,9 % mehr sind als 1 %, nämlich 90 % mehr!?)
Abgeltungssteuer: 25 %
Dies führt uns zu folgender Rechnung: 100,- Euro x 1,9 % = 1,90 Euro Ertrag. 1,90 Euro - 25 % = 1,43 Euro!! Netto.
1 % Verzinsung des Bausparvertrages macht 1,00 Euro brutto.
Die nun mögliche Subtraktion schenke ich mir; das bekommt der geneigte Leser selbst hin.
Es führt zu der Erkenntnis - oh Wunder - der BSV ist ein Groschengrab.
Was für ein Sinnlose Antwort. Sorry aber Sie sind Fachmann ? [/qoute]
Wenn Sie noch mal eine so unangepasste Wortwahl nutzen, sperre ich Sie!
Die Abschlussgebühr lässt sich möglicherweise zurückholen, da sie der Rechtsprechung des BGH widerspricht, dass Banken keine Gebühren für Dienstleistungen berechnen dürfen, die sie im eigenen Interesse erbringt. Momentan laufen Verfahren der Verbraucherzentralen gegen mehrere Bausparkassen, die aber leider vermutlich erst in Jahren vor dem BGH endgültig entschieden werden: http://www.vz-nrw.de/UNIQ126795431128362/link429931A.html
Kleine Anmerkung am Rande:
Zitat von »hpk«
"Alle Beiträge geben nur meine persönliche Meinung wieder. Keine Rechts-/Steuer-/Versicherungsberatung. Ich bin privat hier im Forum und verfolge keine kommerziellen Interessen. Natürlich freue ich mich ggfs. über Ihr geschäftliches Interesse und Ihre Aufträge. Kontakt einfach über PN bzw. Tel.-Nr. in meinem Profil."
Ob Rechtsberatung stattfindet, wird regelmäßig an der Erwartung des Fragestellers festgemacht, nie an Beteuerungen des Beratenden. Derartige Beteuerungen, keine Rechtsberatung zu betreiben, können im Gegenteil als Indiz des Vorsatzes gewertet werden.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hpk« (7. März 2010, 21:46)
Was für ein Sinnlose Antwort. Sorry aber Sie sind Fachmann ?
Natürlich sind 1,9% mehr als 1%. Habe ich irgendwie den Eindruck vermittelt geistig total beschränkt zu sein?
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »hpk« (7. März 2010, 21:53)
Die Gebühren vom BSV ... sind doch wohl schon im effektivzins mit drinn oder?
Spitzenmäßig! Vielleicht ist Ihnen entgangen, dass das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart bereits Ende 2009 entschieden hat, dass die Bauspargebühr rechtmäßig ist (Az.: 2 U 30/09). Es wies damit die Berufung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen ein Urteil des Landgerichts Heilbronn ab, das diese Regelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse Schwäbisch Hall bereits im März für zulässig erklärt hatte.
Wissen ist nur dann nützlich, wenn es aktuell ist und den Umständen gerecht wird.
Und ob der vor dem BGH anhängige Rest eventuell vielleicht oder doch oder auch nicht - was für ein heißer Tip!? Tatsache heute ist: legal.
Und was man in diesem Land mit "Kloochschesser", "Knotterbüggel" und "Kapottmächer" macht, sollte wohl jedem klar sein.![]()
Da Sie mir ein vorsätzliches Vergehen unterstellen, müsste ich jetzt den Forenbetreiber um die Preisgabe Ihrer Identität bitten, damit ich Klage gegen Sie einreichen kann. Ich werde Ihre juristische Standfestigkeit testen müssen. Es sei denn Sie entschuldigen sich förmlich und nehmen Ihre Äußerung zurück.
Überlegen Sie lieber mal, SIE müssten sich (im Notfall) auf einen "Rat" wie den Ihrigen (s. o.) verlassen! Welche rechtlichen Ansprüche an einen Berater gestellt würden, der solcherlei "Rat" erteilt wie Sie, dürfte jedem hier klar sein. Wer im Glashaus sitzt ...
