Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

DFV KombiVersicherung 5 plus

 

EUROPA KFZ-Versicherung




Dieses Thema ist geschlossen.

1

Donnerstag, 4. März 2010, 15:00

Bausparvertrag für knapp 4 Jahre? Sinnvoll

Guten Tag



Ich habe nun hier schon ein paar Beiträge gelesen zu Bausparverträgen die nicht so lange laufen sollen. Meistens wurde geantwortet das es sich nicht lohnt.

Ich gebe jetzt mal ein paar Daten zum Bausparvertrag und warum ich als Laie denke das es sinnvoll ist.



Bausparsumme: 100.000 Euro

Einzahlung: Einmalig 40.000 Euro + 500 Euro monatlich bis irgendwann 2011 bis eine Summe von 51.000 erreicht ist.

Zuteilungsreif 12.2014

Effektivzins: 2,44%

Zinsen 1%

Das Darlehnen muss in 7 Jahren abgezahlt werden



Jetzt habe ich einen Tilgungsrechner im Internet bemüht und folgendes ausgerechnet

2,44% eff = 4304 Euro Zinsen

4% eff = 7125 Euro Zinsen

5% eff = 8960 Euro Zinsen

Sieht für micht erstmal Pro BSV aus.

Ok mir ist klar das die 1% Verzinsung in den knapp 4 Jahren ein kleiner Haken sind. Allerdings bekomme ich zZ auf mein Tagesgeldkonto 1,9% Zinsen. Und ich liege mit meinen Kapital deutlich über der Freigrenze. Das selbst wenn ich die 40.000 in den BSV einzahlen würde. Das heißt auf die kompletten Zinsen der 40.000 Euro kommt die Abgeltungssteuer.

Für mich sieht das ganze doch sehr positiv aus. Oder mache ich da einen Denkfehler? Ich meine 4-5% Zinsen im Jahre 2014 sind doch jetzt nicht zu hoch gegriffen oder?

Die Gebühren vom BSV von ca 1600 Euro sind doch wohl schon im effektivzins mit drinn oder? Der Nominalzins ist 1,9%.



Grüße
  • Zum Seitenanfang

hpk

Versicherungsprofi

Beiträge: 131

Vermittlerstatus: Versicherungsmakler

2

Freitag, 5. März 2010, 23:50

RE: Bausparvertrag für knapp 4 Jahre? Sinnvoll

Guten Tag



Ich habe nun hier schon ein paar Beiträge gelesen zu Bausparverträgen die nicht so lange laufen sollen. Meistens wurde geantwortet das es sich nicht lohnt.

Ich gebe jetzt mal ein paar Daten zum Bausparvertrag und warum ich als Laie denke das es sinnvoll ist.



Bausparsumme: 100.000 Euro

Einzahlung: Einmalig 40.000 Euro + 500 Euro monatlich bis irgendwann 2011 bis eine Summe von 51.000 erreicht ist.

Zuteilungsreif 12.2014

Effektivzins: 2,44%

Zinsen 1%

Das Darlehnen muss in 7 Jahren abgezahlt werden



Jetzt habe ich einen Tilgungsrechner im Internet bemüht und folgendes ausgerechnet

2,44% eff = 4304 Euro Zinsen

4% eff = 7125 Euro Zinsen

5% eff = 8960 Euro Zinsen

Sieht für micht erstmal Pro BSV aus.

Ok mir ist klar das die 1% Verzinsung in den knapp 4 Jahren ein kleiner Haken sind. Allerdings bekomme ich zZ auf mein Tagesgeldkonto 1,9% Zinsen. Und ich liege mit meinen Kapital deutlich über der Freigrenze. Das selbst wenn ich die 40.000 in den BSV einzahlen würde. Das heißt auf die kompletten Zinsen der 40.000 Euro kommt die Abgeltungssteuer.

Bemühen wir doch noch einmal den Zinsrechner:
Kapital: 100,- Euro
Zinssatz auf Ihrem TGKonto: 1,9 % (ich glaube, man kann darauf kommen, dass 1,9 % mehr sind als 1 %, nämlich 90 % mehr!?)
Abgeltungssteuer: 25 %
Dies führt uns zu folgender Rechnung: 100,- Euro x 1,9 % = 1,90 Euro Ertrag. 1,90 Euro - 25 % = 1,43 Euro!! Netto.
1 % Verzinsung des Bausparvertrages macht 1,00 Euro brutto.
Die nun mögliche Subtraktion schenke ich mir; das bekommt der geneigte Leser selbst hin.
Es führt zu der Erkenntnis - oh Wunder - der BSV ist ein Groschengrab.


Für mich sieht das ganze doch sehr positiv aus. Oder mache ich da einen Denkfehler? Ich meine 4-5% Zinsen im Jahre 2014 sind doch jetzt nicht zu hoch gegriffen oder?

Wenn das irgendjemand wüßte, würde er sich heute ganze Straßenzüge kaufen, oder.

Die Gebühren vom BSV von ca 1600 Euro sind doch wohl schon im effektivzins mit drinn oder? Der Nominalzins ist 1,9%.

NÖ! Die Abschlussgebühr sind die Vertriebs-/Verwaltungskosten. Die sind beim BSV eben nicht im Effektivzins enthalten. Dazu kommen noch die jährlichen Kontoführungs-/Verwaltungsgebühren (oder auch vierteljährlich) plus diese journalistisch hochwertige Kundenzeitschrift.
Wenn wir jetzt mal eine ECHTE Rechnung aufmachen, dann sieht es GROTTENSCHLECHT für den BSV aus. Sorry, nicht für den BSV oder die BSK, sondern für SIE als Kunde!

Vermutlich könnte ein Anschlussdarlehen bei locker 7 - 8 % (nur geschätzt, manche errechnen noch höhere Werte) liegen und der BSV punktet immer noch nicht. Und selbst, wenn's weniger dicke kommt, entsteht durch den BSV immer noch kein Vorteil.

Außer natürlich, mehrmals im Jahr tolle Einrichtungsideen und Rezepttipps ("Zitronenhuhn" ist mir neulich mal aufgefallen). Spitzenmäßig!
:thumbsup:


Grüße


Grüße ebenso
"Alle Beiträge geben nur meine persönliche Meinung wieder. Keine Rechts-/Steuer-/Versicherungsberatung. Ich bin privat hier im Forum und verfolge keine kommerziellen Interessen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hpk« (6. März 2010, 00:13)

  • Zum Seitenanfang

3

Samstag, 6. März 2010, 21:20

NÖ! Die Abschlussgebühr sind die Vertriebs-/Verwaltungskosten. Die sind beim BSV eben nicht im Effektivzins enthalten.
Das stimmst meines Wissens so nicht. Beim Bauspardarlehen ist für die Berechnung des Effektivzinses nach der PAngV tatsächlich die Abschlussgebühr entsprechend dem Anteil der Darlehenssumme an der Bausparsumme zu berücksichtigen:
siehe VIII http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/__6.html

Meine grundsätzliche Meinung zu dem Thema ist, dass sich in der außergewöhnlichen Niedrigzinsphase, die wir derzeit haben, alte Weisheiten nicht stimmen und sich ein Bausparvertrag derzeit in der Tat lohnen kann.
  • Zum Seitenanfang

hpk

Versicherungsprofi

Beiträge: 131

Vermittlerstatus: Versicherungsmakler

4

Samstag, 6. März 2010, 22:02

Beim Bauspardarlehen ist für die Berechnung des Effektivzinses nach der PAngV tatsächlich die Abschlussgebühr entsprechend dem Anteil der Darlehenssumme an der Bausparsumme zu berücksichtigen:
siehe VIII http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/__6.html


http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/__6.html:

Zitat

§ 6 Kredite
...
(8 ) Bei Bauspardarlehen ist bei der Berechnung des anzugebenden Vomhundertsatzes davon auszugehen, dass im Zeitpunkt der Kreditauszahlung das vertragliche Mindestsparguthaben angespart ist. Von der Abschlussgebühr ist im Zweifel lediglich der Teil zu berücksichtigen, der auf den Darlehensanteil der Bausparvertragssumme entfällt. Bei Krediten, die der Vor- oder Zwischenfinanzierung von Leistungen einer Bausparkasse aus Bausparverträgen dienen und deren preisbestimmende Faktoren bis zur Zuteilung unveränderbar sind, ist als Laufzeit von den Zuteilungsfristen auszugehen, die sich aus der Zielbewertungszahl für Bausparverträge gleicher Art ergeben.
...


Die Abschlussgebühr beim BauSPARvertrag taucht i. d. R. nicht im Effektivzins auf - und wenn, dann nur anteilig. Hingegen maßgeblich, aber erst bei Herauslage, eine evtl. Darlehnsgebühr bei Kreditgewährung.

Kleine Weiterbildung!?
"Alle Beiträge geben nur meine persönliche Meinung wieder. Keine Rechts-/Steuer-/Versicherungsberatung. Ich bin privat hier im Forum und verfolge keine kommerziellen Interessen.
  • Zum Seitenanfang

5

Sonntag, 7. März 2010, 10:50

RE: RE: Bausparvertrag für knapp 4 Jahre? Sinnvoll

NÖ! Die Abschlussgebühr sind die Vertriebs-/Verwaltungskosten. Die sind beim BSV eben nicht im Effektivzins enthalten. Dazu kommen noch die jährlichen Kontoführungs-/Verwaltungsgebühren (oder auch vierteljährlich) plus diese journalistisch hochwertige Kundenzeitschrift.


Die Abschlussgebühr lässt sich möglicherweise zurückholen, da sie der Rechtsprechung des BGH widerspricht, dass Banken keine Gebühren für Dienstleistungen berechnen dürfen, die sie im eigenen Interesse erbringt. Momentan laufen Verfahren der Verbraucherzentralen gegen mehrere Bausparkassen, die aber leider vermutlich erst in Jahren vor dem BGH endgültig entschieden werden: http://www.vz-nrw.de/UNIQ126795431128362/link429931A.html

Wenn wir jetzt mal eine ECHTE Rechnung aufmachen, dann sieht es GROTTENSCHLECHT für den BSV aus. Sorry, nicht für den BSV oder die BSK, sondern für SIE als Kunde!


So schlecht sieht es unter bestimmten Bedingungen momentan gar nicht aus für die Bausparverträge: http://www.test.de/themen/bauen-finanzie…844410-1847934/ Sie haben aber insofern recht, als eine solche Situation historisch eher die Ausnahme war.

Kleine Anmerkung am Rande:
"Alle Beiträge geben nur meine persönliche Meinung wieder. Keine Rechts-/Steuer-/Versicherungsberatung. Ich bin privat hier im Forum und verfolge keine kommerziellen Interessen. Natürlich freue ich mich ggfs. über Ihr geschäftliches Interesse und Ihre Aufträge. Kontakt einfach über PN bzw. Tel.-Nr. in meinem Profil."

Ob Rechtsberatung stattfindet, wird regelmäßig an der Erwartung des Fragestellers festgemacht, nie an Beteuerungen des Beratenden. Derartige Beteuerungen, keine Rechtsberatung zu betreiben, können im Gegenteil als Indiz des Vorsatzes gewertet werden.
  • Zum Seitenanfang

6

Sonntag, 7. März 2010, 15:16

Zitat

Bemühen wir doch noch einmal den Zinsrechner:
Kapital: 100,- Euro
Zinssatz auf Ihrem TGKonto: 1,9 % (ich glaube, man kann darauf kommen, dass 1,9 % mehr sind als 1 %, nämlich 90 % mehr!?)
Abgeltungssteuer: 25 %
Dies führt uns zu folgender Rechnung: 100,- Euro x 1,9 % = 1,90 Euro Ertrag. 1,90 Euro - 25 % = 1,43 Euro!! Netto.
1 % Verzinsung des Bausparvertrages macht 1,00 Euro brutto.
Die nun mögliche Subtraktion schenke ich mir; das bekommt der geneigte Leser selbst hin.
Es führt zu der Erkenntnis - oh Wunder - der BSV ist ein Groschengrab.



Was für ein Sinnlose Antwort. Sorry aber Sie sind Fachmann ?

Natürlich sind 1,9% mehr als 1%. Habe ich irgendwie den Eindruck vermittelt geistig total beschränkt zu sein?

Die Abgeltungssteuer habe ich ins Spiel gebracht um zu sagen dass die Diferenz vom Zinsertrag (1% zu 1,9%) nochmal kleiner wird als es erstmal aussieht.

Beispiel

1% von 40.000 Euro -25% Steuer = 400 - 100 = 300 Euro

1,9% von 40.000 Euro -25% Steuer = 760 - 190 =570 Euro



Differnz mit Abgeltungssteuer = 570 -300 = 270 Euro

Differnz ohne Abgeltungssteuer = 760 -400 = 360 Euro



Und wenn ich bei 2,44%eff 4304 Euro Zinsen zahle und bereits bei 4%eff 7125 Euro Zinsen zahle macht der eine Differnz von 2821 Euro.

Weniger in Zinsen bekommen ich aber ca 4 x 270 Euro =1080 Euro. Ok da der Betrag von 40000 Euro steigt und es auch zinseszins gibt ist der Zinsverlust etwas höher. Vielleicht 1150 - 1200 Euro.



Sieht aber immer noch gut aus für den Bausparvertrag bei 4%eff. Und das entspricht ja schon heute den realistischen Zinssatz. Zumindest laut meinen Bankberater bekommt man nicht diese Werbeangebote von 3,5% oder ähnlichen. Es sei denn man hat eine Bonität bei der man eigentlich keinen Kredit mehr braucht. So zumindest seine (wahrscheinlich etwas überspitze) Aussage.



Wirklich wichtig zu wissen wäre ob die 1600 Euro in den 2,44 effektiv mit drin sind oder nicht.
  • Zum Seitenanfang

7

Sonntag, 7. März 2010, 17:53


Was für ein Sinnlose Antwort. Sorry aber Sie sind Fachmann ? [/qoute]

Wenn Sie noch mal eine so unangepasste Wortwahl nutzen, sperre ich Sie!
Sämtliche Antworten, Aussagen und E-Mails werden von mir als Privatperson getätigt und sind ohne jegliches gewerbliches/berufliches Interesse und ohne Anspruch auf Richtigkeit!
  • Zum Seitenanfang

hpk

Versicherungsprofi

Beiträge: 131

Vermittlerstatus: Versicherungsmakler

8

Sonntag, 7. März 2010, 20:56

Die Abschlussgebühr lässt sich möglicherweise zurückholen, da sie der Rechtsprechung des BGH widerspricht, dass Banken keine Gebühren für Dienstleistungen berechnen dürfen, die sie im eigenen Interesse erbringt. Momentan laufen Verfahren der Verbraucherzentralen gegen mehrere Bausparkassen, die aber leider vermutlich erst in Jahren vor dem BGH endgültig entschieden werden: http://www.vz-nrw.de/UNIQ126795431128362/link429931A.html


Spitzenmäßig! Vielleicht ist Ihnen entgangen, dass das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart bereits Ende 2009 entschieden hat, dass die Bauspargebühr rechtmäßig ist (Az.: 2 U 30/09). Es wies damit die Berufung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen ein Urteil des Landgerichts Heilbronn ab, das diese Regelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse Schwäbisch Hall bereits im März für zulässig erklärt hatte.
Wissen ist nur dann nützlich, wenn es aktuell ist und den Umständen gerecht wird.
Und ob der vor dem BGH anhängige Rest eventuell vielleicht oder doch oder auch nicht - was für ein heißer Tip!? Tatsache heute ist: legal.



Kleine Anmerkung am Rande:

Zitat von »hpk«
"Alle Beiträge geben nur meine persönliche Meinung wieder. Keine Rechts-/Steuer-/Versicherungsberatung. Ich bin privat hier im Forum und verfolge keine kommerziellen Interessen. Natürlich freue ich mich ggfs. über Ihr geschäftliches Interesse und Ihre Aufträge. Kontakt einfach über PN bzw. Tel.-Nr. in meinem Profil."


Ob Rechtsberatung stattfindet, wird regelmäßig an der Erwartung des Fragestellers festgemacht, nie an Beteuerungen des Beratenden. Derartige Beteuerungen, keine Rechtsberatung zu betreiben, können im Gegenteil als Indiz des Vorsatzes gewertet werden.


Und was man in diesem Land mit "Kloochschesser", "Knotterbüggel" und "Kapottmächer" macht, sollte wohl jedem klar sein. :cursing:
Da Sie mir ein vorsätzliches Vergehen unterstellen, müsste ich jetzt den Forenbetreiber um die Preisgabe Ihrer Identität bitten, damit ich Klage gegen Sie einreichen kann. Ich werde Ihre juristische Standfestigkeit testen müssen. Es sei denn Sie entschuldigen sich förmlich und nehmen Ihre Äußerung zurück.


Überlegen Sie lieber mal, SIE müssten sich (im Notfall) auf einen "Rat" wie den Ihrigen (s. o.) verlassen! Welche rechtlichen Ansprüche an einen Berater gestellt würden, der solcherlei "Rat" erteilt wie Sie, dürfte jedem hier klar sein. Wer im Glashaus sitzt ...
"Alle Beiträge geben nur meine persönliche Meinung wieder. Keine Rechts-/Steuer-/Versicherungsberatung. Ich bin privat hier im Forum und verfolge keine kommerziellen Interessen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hpk« (7. März 2010, 21:46)

  • Zum Seitenanfang

hpk

Versicherungsprofi

Beiträge: 131

Vermittlerstatus: Versicherungsmakler

9

Sonntag, 7. März 2010, 21:15

Was für ein Sinnlose Antwort. Sorry aber Sie sind Fachmann ?

Natürlich sind 1,9% mehr als 1%. Habe ich irgendwie den Eindruck vermittelt geistig total beschränkt zu sein?



Der Maklerberuf war von jeher Ehrenleuten mit tadellosem Leumund vorbehalten. Seit 1567 gibt es den Maklereid, der zur Gewissenhaftigkeit, Klarheit, Aufrichtigkeit, Ehrlichkeit und Treue mahnt.

Der erste freie Versicherungsmakler wurde im Jahre 1319 urkundlich erwähnt, ein Herr Bardo aus dem italienischen Pisa.

Auch heute noch hat ein Versicherungsmakler eine einmalige rechtliche Stellung. Er ist Sachverwalter seiner Kunden und vertritt deren Interessen gegenüber den Gesellschaften. Ein gebundener Vermittler muss immer die Interessen seiner Gesellschaft/en vertreten. Ein entscheidender Unterschied!

Ich musste meine Sachkunde ebenso wie eine Versicherung gegen Schäden, die durch eine eventuelle Fehlberatung entstehen könnten, nachweisen. Ich musste mir von verschiedenen amtlichen Stellen wie z. B. Gerichten, Finanzamt etc. die Unbedenktlichkeit bescheinigen lassen. Weiterhin ist es absolute Voraussetzung, einen einwandfreien Leumund vorzuweisen, d. h. eine absolut weiße Weste bei Schufa oder z. B. dem Bundesamt für Justiz zu haben. Ich habe eine Berufszulassung erlangt, die in einem öffentlichen Register erfasst und dokumentiert ist.
Ich habe rund 20 Jahre Berufserfahrung in der Finanzdienstleistung (und musste noch NIE erwähnte Versicherung bemühen) und habe Mandanten mit meinem Fachwissen und mit den mir erteilten Vollmachten aus dem GAU (man könnte auch "aus der größten Sch...e" sagen) herausgeholt und mit Ihnen auch später geradezu triumphale Erfolge gefeiert.

Und wer oder was sind Sie?

Soviel erstmal zum ersten Teil Ihrer Frage. Den zweiten Teil haben Sie ja schon selbst wwweltweit beantwortet. :rolleyes:
"Alle Beiträge geben nur meine persönliche Meinung wieder. Keine Rechts-/Steuer-/Versicherungsberatung. Ich bin privat hier im Forum und verfolge keine kommerziellen Interessen.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »hpk« (7. März 2010, 21:53)

  • Zum Seitenanfang

hpk

Versicherungsprofi

Beiträge: 131

Vermittlerstatus: Versicherungsmakler

10

Sonntag, 7. März 2010, 21:50

Die Gebühren vom BSV ... sind doch wohl schon im effektivzins mit drinn oder?


So, nocheinmal zur Sache:

Der von den Bausparkassen genannte Effektivzins für Bauspardarlehen sagt meist nur wenig aus. Je nach Konstellation kann der Effektivzins deutlich zu hoch oder zu niedrig angegeben sein. Ein korrekter Vergleich mit anderen Kreditangeboten ist damit kaum möglich. Ob ein Bauspardarlehen teurer oder günstiger ist als ein Bankdarlehen, lässt sich allerdings durch einen einfachen Vergleich der Effektzinsen nicht zuverlässig entscheiden. Denn der Effektivzins, den die Bausparkassen nach der Preisangabenverordnung (PAngV) berechnen, hat Tücken:

* Zur Berechnung des Effektivzinses unterstellen die Kassen, dass der Bausparer bis zur Kreditauszahlung exakt das Mindestguthaben (30 bis 50 Prozent der Bausparsumme) angespart hat. Diesen angenommenen Idealfall können Bausparer in Wirklichkeit nicht einmal theoretisch erreichen.
* Die Abschlussgebühr von 1,0 oder 1,6 Prozent der Bausparsumme geht zum Teil in den Effektivzins ein, bei Tarifen mit einem Mindestguthaben von 50 Prozent der Bausparsumme zur Hälfte. Da der Bausparer die Gebühr längst bezahlt hat, handelt es sich aber nicht um Kosten, die durch den Kredit entstehen. Das ist nur bei Tarifen der Fall, bei denen die Kasse die Gebühr erstattet, wenn der Kunde aufs Darlehen verzichtet. Dann müsste die Gebühr aber nicht anteilig, sondern voll im Effektivzins berücksichtigt werden.
* Bei einigen Bauspartarifen kann der Bausparer bei einem Darlehensverzicht rückwirkend einen höheren Guthabenzins wählen. Die Pluszinsen, die ihm bei der Darlehensabnahme verloren gehen, sind nicht im Bauspareffektivzins berücksichtigt.

Der von den Bausparkassen genannte Effektivzins liegt deshalb mal erheblich unter, mal aber auch über dem tatsächlichen Effektivzins. Bausparer sollten sich daher im Zweifel vom Fachmann beraten lassen, ob sie ihr Bauspardarlehen nehmen oder sich nur das Guthaben auszahlen lassen.
"Alle Beiträge geben nur meine persönliche Meinung wieder. Keine Rechts-/Steuer-/Versicherungsberatung. Ich bin privat hier im Forum und verfolge keine kommerziellen Interessen.
  • Zum Seitenanfang

11

Montag, 8. März 2010, 10:42

Spitzenmäßig! Vielleicht ist Ihnen entgangen, dass das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart bereits Ende 2009 entschieden hat, dass die Bauspargebühr rechtmäßig ist (Az.: 2 U 30/09). Es wies damit die Berufung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen ein Urteil des Landgerichts Heilbronn ab, das diese Regelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse Schwäbisch Hall bereits im März für zulässig erklärt hatte.
Wissen ist nur dann nützlich, wenn es aktuell ist und den Umständen gerecht wird.
Und ob der vor dem BGH anhängige Rest eventuell vielleicht oder doch oder auch nicht - was für ein heißer Tip!? Tatsache heute ist: legal.


*gähn* Dass Gerichte unterhalb des BGH die Abschlussgebühr für rechtmäßig erklären werden, war von vorn herein abzusehen. Natürlich waren mir die genannten Urteile bekannt. Es ist bei diesen Sache in der Vergangenheit schon immer so gewesen, dass die Prozesse bis vor den BGH gingen und der BGH dann die Urteile der unteren Instanzen kassiert hat. Legal wird die Praxis der Bausparkassen deshalb noch nicht, nicht heute und nicht in der Vergangenheit. Wenn der BGH sie für illegal erklärt, dann ist sie das schon heute. Bitte lesen Sie meine Aussage nochmals aufmerksam durch. Ich habe sie sehr vorsichtig formuliert ("möglicherweise") und nicht mehr versprochen als das, was Realität ist.

Und was man in diesem Land mit "Kloochschesser", "Knotterbüggel" und "Kapottmächer" macht, sollte wohl jedem klar sein. :cursing:
Da Sie mir ein vorsätzliches Vergehen unterstellen, müsste ich jetzt den Forenbetreiber um die Preisgabe Ihrer Identität bitten, damit ich Klage gegen Sie einreichen kann. Ich werde Ihre juristische Standfestigkeit testen müssen. Es sei denn Sie entschuldigen sich förmlich und nehmen Ihre Äußerung zurück.


Ich habe Ihnen weder vorsätzliche Vergehen unterstellt noch sehe ich irgendeinen Grund, mich zu entschuldigen. Ich haben Sie lediglich auf die allgemeine rechtliche Situation hingewiesen. Dafür sollten Sie mir danken, und nicht drohen.

Überlegen Sie lieber mal, SIE müssten sich (im Notfall) auf einen "Rat" wie den Ihrigen (s. o.) verlassen! Welche rechtlichen Ansprüche an einen Berater gestellt würden, der solcherlei "Rat" erteilt wie Sie, dürfte jedem hier klar sein. Wer im Glashaus sitzt ...


Ich habe keinen Rat gegeben.
  • Zum Seitenanfang

12

Montag, 8. März 2010, 11:03

Für Fachdiskussionen steht nach der Vollregistrierung der geschlossene Bereich zur Verfügung.

- closed-
Sämtliche Antworten, Aussagen und E-Mails werden von mir als Privatperson getätigt und sind ohne jegliches gewerbliches/berufliches Interesse und ohne Anspruch auf Richtigkeit!
  • Zum Seitenanfang


Thema bewerten


Home Lebensversicherun Rentenversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung Private Krankenversicherung Krankenzusatzversicherung Pflegezusatzversicherung Autoversicherung Motorrad Versicherung

  Motorradversicherung KFZ-Versicherung Motorrad-Versicherung Private-Unfallversicherung Private-Haftpflicht Bausparen  Privatrechtsschutz Pflegepflichtversicherung