Hallo!
Ich versuche, mich kurzzufassen:
Seit 1. Februar 2015 bin ich bei der debeka privat versichert (Beamter auf Widerruf). Vor kurzem habe ich Leistungen vom Herbst / Winter 2015 eingereicht (Impfungen, Erkältung) und diese auch prompt erstattet bekommen. Die Erkältung habe ich damals auch gleich zum Anlass genommen, um mit meinem Hausarzt über eine Tinnitus-Symptomatik zu sprechen, die sich bei mir nach über zehn Jahren erstmals wieder meldete. Es fand nur ein beratendes Gespräch statt; ich habe keinerlei Behandlung / Medikamente erhalten und war deswegen nicht krankgeschrieben.
Heute bekam ich schließlich ein Schreiben vom Leistungszentrum der debeka zugeschickt. Darin stand mit Bezug auf eine anstehende Risikoprüfung, dass die Diagnose "Tinnitus" nicht mit den der Versicherung vorliegenden Gesundheitsangaben übereinstimmt und daher geklärt werden muss, ob ein risikoerheblicher Sachverhalt besteht. Ich musste dann eine Schweigepflichtentbindung für den behandelnden Arzt sowie einen Fragebogen ausfüllen. In letzterem sollte ich angeben, ob ich im Zeitraum von drei Jahren vor Vertragsabschluss (2012 - Januar 2015) aufgrund der Diagnose "Tinnitus" in Behandlung war. Dies war nicht der Fall. Ich war während dieser Zeitspanne weder bei dem betreffenden Arzt noch bei irgendeinem anderen Arzt... ich war kerngesund und in Bezug auf den Tinnitus seit sieben Jahren völlig geheilt. Er war völlig aus meinem Gedächtnis verschwunden (was ja auch das Behandlungsziel von 2005 war, siehe unten.)
Kurz zur Historie: im Frühjahr 2005 litt ich an akutem Tinnitus, ging deswegen drei- bis vier Male zu einem Arzt und war wenige Monate später geheilt. Bis zum Herbst 2015 gab es keinerlei Anzeichen für eine Rückkehr des Tinnitus. Ende 2014 fand eine amtsärztliche Untersuchung statt, in der mir ein exzellentes Gehör ohne jegliche Beeinträchtigungen bescheinigt wurde.
Zu meiner Frage: was kann nun im schlimmsten Falle passieren? Kann mir die debeka unterstellen, eine "chronische Krankheit" verschwiegen zu haben, obwohl diese nicht vorliegt (was allein daran ersichtlich ist, dass deswegen in den letzten zehn Jahren keinerlei Behandlung oder Arztbesuch stattfand)? Kann behauptet werden, dass der geheilte, zehn Jahre alte akute Tinnitus in Wirklichkeit chronisch verlaufen ist? In dem Schreiben werden verschiedene Möglichkeiten genannt: a.) Erhebung eines Risikozuschlags, b.) Ausschluss der Behandlung zu einer bestehenden Vorerkrankung, c.) Ablehnung der Aufnahme in die Versicherungsgemeinschaft.
Am liebsten wären mir natürlich der Fall b.), da die Nichtübernahme einer Behandlung, die es in den letzten elf Jahren nicht gab, für mich natürlich völlig unproblematisch ist. Angst habe ich nur vor Möglichkeit c.). Was würde denn passieren, wenn die Versicherung rückwirkend ab dem 1. Februar 2015 aufgelöst wird?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten!