Hallo! Ich bin für kommendes Schuljahr Beamtin auf Probe und habe mich bei der Debeka versichert. Ich war im Ref auch schon bei der Debeka. Ich hatte 2011 eine OP am rechten Fuß wegen Hallux Valgus. Es ist alles super beschwerdefrei verheilt, ich hatte keine Krankengymnastik oder irgendwas und war seitdem nie wieder beim Arzt. Jetzt will mir die Debeka für den Hallux den Höchstsatz 30% Risikozuschlag aufbrummen. Das empfinde ich als übertrieben hoch, da ich wie gesagt überhaupt keine Beschwerden habe und mir ein Arzt sicher auch sofort bescheinigen würde, dass damit keine Kosten auf die KK zukämen. Verglichen mit bspw. Diabetespatienten, die auch 30% zahlen müssen, fühle ich mich irgendwie überteuert versichert!
Was kann ich da machen? Soll ich noch mal mit meinem Vertreter sprechen oder mich bei anderen Versicherungen umhören?
Vielen Dank für jede Hilfe
30% Risikozuschlag für total beschwerdelose Behandlung?
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Hallo,
so unüblich ist dies bei dieser Art der Erkrankung nicht, insbesondere nicht in Kombination mit Ihrem Beruf. Wenn ich es richtig deute, sind Sie Lehrerin und damit viel zu Fuß unterwegs. HIer geht es also weniger um die akutelle Beschwerdefreiheit, als vielmehr um das sehr sehr hohe Risiko, das Hallux Valgus zu anderen Problemen führt. Gerade Arthrose ist infolge von OPs eine nicht seltene Folgeeerscheinung.
Ein Gespräch mit dem DEBEKA Vertreter macht wenig Sinn, da hier die Fachlichkeit fehlt. Versuchen Sie die Abteilung telefonisch zu erreichen, die den Zuschlag angeordnet hat und fragen Sie nach Hintergründen. Klären SIe außerdem ab, ob es hilft, wenn weitere Unterlagen über Verlauf und Berschwerdefreiheit eingereicht werden.
Im zweiten Schritt ist sicherlich eine ANfrage bei anderern Versicherern sinnvoll, denn nicht alle nehmen hier gleich den Höchstsatz beim Zuschlag.
Viel Erfolg
Michael Götz -
Hallo,
zum Hintergrund des Zuschlages - siehe AGVM.Aber, das heisst nicht dass andere Versicherer das genauso sehen. Gehen Sie zu einem unabhängigen Makler, der kann mit Hilfe von Voranfragen (keine Speicherung der Daten in der Wagnisdatei) problemlos herausfinden wie das andere Versicherer sehen. Je mehr Unterlagen und je genauere Infos Sie bezüglich Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen beibringen können, desto qualifizierter wird so eine Voranfrage.
Vorher sollten Sie natürlich mit ihm die passende Tarife heraussuchen. Da kommen von den Bedingungen her (insbesondere beim Beihilfeergänzungsbaustein) als auch vom Preis her als auch vom Versicherer her sicher einige in Frage.Gem. der Musterbedingungen MB/KK § 13 (4) haben Sie nämlich ein besonderes Kündigungsrecht bei erstmaliger Verbeamtung und könnten dann von der Debeka zu einem anderen Versicherer wechseln. Altersrückstellungen verlieren Sie auch nicht weil während Ihres Referendariats gar keine aufgebaut wurden.
VG,
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Hallo! Ich bin für kommendes Schuljahr Beamtin auf Probe und habe mich bei der Debeka versichert. Ich war im Ref auch schon bei der Debeka.
Warum haben Sie den Vertrag nach dem Ref. nicht ruhen lassen, dann hätte es keine neue Gesundheitsprüfung gegeben?Ich hatte 2011 eine OP am rechten Fuß wegen Hallux Valgus. Es ist alles super beschwerdefrei verheilt, ich hatte keine Krankengymnastik oder irgendwas und war seitdem nie wieder beim Arzt. Jetzt will mir die Debeka für den Hallux den Höchstsatz 30% Risikozuschlag aufbrummen.
30% ist nicht der Höchstsatz, im Gegenteil.Das empfinde ich als übertrieben hoch, da ich wie gesagt überhaupt keine Beschwerden habe und mir ein Arzt sicher auch sofort bescheinigen würde, dass damit keine Kosten auf die KK zukämen.
Reichen Sie doch eine solche Bescheinung ein und bitten um Überprüfung. Kann es sein, das noch mehr als die Fuß-OP angegeben wurde?Verglichen mit bspw. Diabetespatienten, die auch 30% zahlen müssen, fühle ich mich irgendwie überteuert versichert!
Sie dürfen einen "normalen" Risikozuschlag nicht mit der Öffnungsaktion verwechseln. Dort bekommen sie andere, leistungsschwächere Tarife.
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Aber, das heisst nicht dass andere Versicherer das genauso sehen. Gehen Sie zu einem unabhängigen Makler, der kann mit Hilfe von Voranfragen (keine Speicherung der Daten in der Wagnisdatei) problemlos herausfinden wie das andere Versicherer sehen.Man sollte aber bedenken, dass die Anzahl an "vernünftigen" Tarifen für Beihilfeberechtigte eher gering ist.
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Ich muss noch hinzufügen, dass ich peinlicherweise im Ref doch schon unbemerkt (ja ich weiß, ich hab mich nicht ordentlich drum gekümmert...) 30% Zuschlag gezahlt habe und ich jetzt auch erst den Hinweis von damals wahrgenommen habe: "Ändert sich der Tarifvertrag, wird auch der Risikozuschlag mit dem vereinbarten Prozentsatz vom neuen Beitrag berechnet. Diese Abweichung vom Versicherungsvertrag gilt als genehmigt, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Vers.scheines in Textform widerspricht."
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Hallo,
"im Ref doch schon unbemerkt ... 30% Zuschlag gezahlt habe...":
OK, da verfahren die Versicherer unterschiedlich, bei manchen wird der Risikozuschlag auch beim Anwärtertarif erhoben, bei manchen erst ab Umstellung in den "Voll-Tarif":
Das gestern Gesagte gilt unverändert !VG,
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Ich muss noch hinzufügen, dass ich peinlicherweise im Ref doch schon unbemerkt (ja ich weiß, ich hab mich nicht ordentlich drum gekümmert...) 30% Zuschlag gezahlt habe und ich jetzt auch erst den Hinweis von damals wahrgenommen habe: "Ändert sich der Tarifvertrag, wird auch der Risikozuschlag mit dem vereinbarten Prozentsatz vom neuen Beitrag berechnet. Diese Abweichung vom Versicherungsvertrag gilt als genehmigt, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Vers.scheines in Textform widerspricht."
Gehen Sie zum behandelnden Arzt, lassen sich die Beschwerdefreiheit seit drei Jahren bescheinigen und den RI überprüfen. Das Sie im Ref. den Ri bekommen haben ist mehr als logisch, da die OP da gerade mal ca. ein Jahr her war.
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Ich habe nun mit der Debekazentrale gesprochen und mir wurde erklärt, dass ich ja nur meinen alten Vertrag umgestellt habe und daher der Risikozuschlag nicht raus genommen werden kann. Ich könnte jetzt ein Attest vom Arzt hinschicken, welches bescheinigt, dass ich ewig keine Behandlung deswegen hatte und, wie die Frau am Telefon sagt, dass die "Krankheit ausgeheilt ist". Bei meinem Fall heilt das aber ja nicht aus, ich habe jetzt nun mal einen operierten Fuß.
Es ging auch um diese 3-Jahres-Angabe und damals (vor 1,5 Jahren) war die OP noch innerhalb der letzten 3 Jahre, heute wäre sie es nicht mehr. Gehe ich richtig der Annahme, dass ich bei einer anderen Versicherung diese OP nicht mehr angeben müsste...?
Ich sehe mich nun nach unabhängigen Maklern um. Was kostet so eine Beratung ungefähr? -
lassen sich die Beschwerdefreiheit seit drei Jahren bescheinigen und den RI überprüfen
Das sehe ich aber mal genau so...bevor man hier anfängt , sich nach einer neuen PKV umzusehen , sollten sie umgehend ein möglichst aussagefähiges Attest des behandelnden Arztes an die Debeka schicken. Dieser Aufwand ist mit Sicherheit geringer , als eine passende Alternative zu finden.
Und die Beurteilung ob "ausgeheilt" übernimmt der Versicherer ....ich sehe zumindest eine gute Chance , die sie auch nutzen sollten -
Vielen vielen Dank für Ihre Hinweise! Es ist schön, dass man so schnell Tipps bekommen kann!
Ich hab nun einen Termin bei meinem Orthopäden gemacht und versuche erst mal zu erreichen, dass über diese Bescheinigung der Zuschlag raus genommen wird... -
Machen Sie das, das ist der sinnvollste Weg.
Ein Wechsel des Versicherers ist stets mit Nachteilen verbunden und die Frage ist auch, was an Erkrankungen seit der letzten Antragsstellung noch hinzugekommen ist und bei einem anderen Versicherer anzugeben wäre.
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Hallo alle zusammen, vom Arzt habe ich nun die Bescheinigung. Hätten Sie Tipps wie ich nun den Ton gegenüber meiner Versicherung anschlagen sollte? Ganz kommentarlos das Attest hinschicken, oder noch dazu schreiben, dass ich nicht bereit bin, den Risikozuschlag zu zahlen; falls die den nicht raus nehmen, würde ich den Vertrag kündigen...?
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Hallo ....
Mit Droh- und Kündigungsgebärden hat sich noch kein Versicherer beeindrucken lassen , und sie erreichen damit u.U. den gegenteilig gewünschten Effekt.
Anbei ein Attest / Bescheinigung mit der Bitte um Überprüfung des bestehenden Risikozuschlages wegen XY-Beschwerden
Ganz einfach ...und freundliche Grüße nicht vergessen -
Hallo an alle,
die Debeka hat tatsächlich den Riskozuschlag raus genommen! Damit hätte ich nicht gerechnet, musste mehrmals nachlesen, aber stimmt! Vielen Dank für Ihre Ratschläge! Beste Grüße und ein schönes Wochenende!!
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