Servus.
Ich hab ein paar Fragen.
Die Ausgangslage:
- Ich bin 22 Jahre, habe eine Ausbildung abgeschlossen.
- Werde jetzt studieren gehen im Ausland. In Österreich
- Meine Eltern sind beide Lehrer und somit bin ich beihilfeberechtigt
- Ich bin bis 25 Kindergeld-empfänger
- 80% Der Aufwände bezahlt die Beihilfe.
So, jetzt meine Frage. Ich war die 3 Jahre ja jetzt Azubi/Angestellter und war in der gesetzlichen.
Jetzt wenn ich studieren gehe, will ich wieder privat versichert sein.
Allerdings gibt es da ein Problem. Im GEW Buch meiner Mutter steht folgendes.
Ich zitiere:
GEW JahrBuch Seite 555 - Krankenversicherung C. Studentische Krankenversicherung
2. Absatz:
Zitat
2. Kinder von Beamtinnen und Beamten sind, solange die Eltern kindergeldberechtigt sind, automatisch beihilfeberechtigt; den Eltern werden 80% der Krankheitskosten erstattet. Achtung: Die privaten Krankenversicherer bieten - günstigere - Studententarife (nach Leistungsumfang, Vorerkrankungen und Geschlecht sehr unterschiedlich) oft nur auf Nachfrage an. Wer die Beihilfe der Eltern in Anspruch nehmen will, muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Studiums bei einer gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der studentischen Krankenversicherung stellen. Diese Befreiung ist für den Rest des Studiums bindend; nur wenn man durch eigene Berufstätigkeit pflicht-versichert wird, ist der Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse möglich. Wichtig: Nach Ende des Kindergeldanspruchs auf müssen diese Studierenden jedoch die volle private Krankenversicherung bezahlen. Wer absehen kann, das Studium nicht bis zum 25. Lebensjahr abzuschließen, ist daher meist in der gesetzlichen Krankenversicherung besser aufgehoben.
So. Jetzt meine Frage.
Ist ja alles eigentlich klar.
Nur, was spricht dagegen, nach dem 25. Lebensjahr in die Gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln und die private zu kündigen? Wenn ich das Früh genug tue und die fristen einhalte, solte es im Grunde doch kein Problem sein?
Mfg Dominique Lüber