Hallo !
Ist es richtig, daß eine Angestellte als privat vollversicherte Versicherungsnehmerin im Versicherungsfall (bei 100 % Arbeitsunfähigkeit) - und im Gegensatz zu GKV Versicherten - zeitlich völlig unbegrenzt Krankengeld bekommt, solange die 100 %ige Arbeitsunfähigkeit besteht ?
Gilt das für die privat vollversicherte Arbeitnehmerin auch, wenn die Arbeitsunfähigkeit zu 100 % z.B. länger als 78 Wochen besteht ?
Oder wird das Krankentagegeld nicht unbefristet, sondern nur bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit gezahlt ?
Antwort wäre sehr, sehr nett!
Zeitlich unbegrenzte Krankentagegeldzahlung ?
-
-
Das Krankentagegeld wird höchstens bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit gezahlt. Das kann sich länger hinziehen, wie die 78 Wochen der GKV, aber ab einer gewissen Zeit (nach Gesellschaft unterschiedlich) wird man die Arbeitsunfähigkeit überprüfen, ob nicht vielleicht doch schon eine Berufsunfähigkeit vorliegt.
Schön wäre es dann, wenn man eine KV und eine BU hat, die einen Verdienstausfall garantieren können. -
Schauen Sie mal in § 15 MB/KT nach
http://www.pkv.de/downloads/MBKT.pdf
Selbstverständlich ist die Fortzahlung nicht unbegrenzt!
-
tommi69 - die meisten Gesellschaften zahlen auch einige Monate über den Eintritt einer Berufsunfähigkeit hinaus! Die Zahlung endet also nicht direkt bei Eintritt!
@Debeka-ADM - die Musterbedingungen sind zum Glück ja nicht maßgebend - sonst könnte ich ja einfach den günstigsten Anbieter für eine KT-Absicherung nehmen. Es gelten immer noch die AVBs der Gesellschaften - und da gibt es erhebliche Unterschiede, z.B. bei Wartezeiten bei Dynamik, Kurklauseln, Leistungen während der gesetzlichen Beschäftigungsverbote, Leistungen nach Beginn von Arbeitslosigkeit und Berufsunfähigkeit UND Wegfall der zeitlichen Begrenzungen!!!
pflegedirektor: Mir fallen Ihre konreten, tief gehenden Fragen in diesem Forum sehr wohl auf - positiv. [Edit: unpassende Fragen gelöscht]
Frank Wilke
-
Da geb ich Dir vollkommen Recht, doch ich bin jetzt von einer längerfristigen bzw. unbefristeten Zahlung ausgegangen.
-
Hallo!
Ich gebe hier folgenden Text des Versicherers aus vorliegendem Originalprospekt Anfang 1990 wieder, in dem auch die Beiträge dargestellt sind, wörtlich im Zitat auszugsweise wieder:
.... und das sind die Vorzüge der Krankentagegeldtarife:
- Zeitlich u n b e g r e n z t e Leistungsdauer, keine Aussteuerung
- Berufsunfälle und Berufskrankheiten sind ohne Beitragszuschlag
mitversichert
- usw. usw.In den Versicherungsbedingungen heißt es entgegen der Aussage im offiziellen Prospekt: Beendigungsgrund ist der Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Die Aussagen sind m.E. gegensätzlich.fwilke: eingangs herzlichen Dank für die Antwort ! Ich denke, daß das Forum ein Raum ist, in dem u.a. Versicherten durch Profis etwas geholfen werden kann, wenn Unterstützung gewünscht wird. Das Forum ist leider nicht der richtige Ort, um Ihre Fragen zu beantworten, die jedoch sehr gut nachvollziehbar sind, aber an dieser Stelle nicht ausdiskutiert werden sollten.
Freundliche Grüße
-
Hallo nochmal,
die von mir gestellten Fragen ziehe ich zurück, die haben hier im öffentlichen Forum nichts zu suchen. Da haben Sie Recht.
Zu dem TExt:
Ein bunter Werbeprospekt ist niemals die Grundlage für eine Versicherung, beinhaltet aber die grundsätzlichen Regelungen des Tarifs. Aber eben nur die grundsätzlichen.Richtig ist, dass es für die Zahlung des Krankentagegeldes KEINE zeitliche Begrenzung gibt. Die Zahlung endet also NICHT nach einer vorher festgelegten Anzahl von Wochen.
ABER es gibt andere Gründe für die Beendigung eines Anspruchs:
- Pflegebedürftigkeit
- Tod
- Ende der Versicherung
- Arbeitslosigkeit
- etc. etc. etc.Ich erkenne die Gefahr eine gedanklichen Irreführung aufgrund der Wortwahl, falsch sind die Aussagen dagegen nicht.
Frank Wilke
-
Zitat
Original von pflegedirektor
Hallo!Ich gebe hier folgenden Text des Versicherers aus vorliegendem Originalprospekt Anfang 1990 wieder, in dem auch die Beiträge dargestellt sind, wörtlich im Zitat auszugsweise wieder:
.... und das sind die Vorzüge der Krankentagegeldtarife:
- Zeitlich u n b e g r e n z t e Leistungsdauer, keine AussteuerungIch denke, es sollte hier ein Vergleich zur Krankentagegeldzahlung der GKV dargestellt werden. Ist aber nur eine Vermutung.
- Berufsunfälle und Berufskrankheiten sind ohne Beitragszuschlag
mitversichert
- usw. usw.In den Versicherungsbedingungen heißt es entgegen der Aussage im offiziellen Prospekt: Beendigungsgrund ist der Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Die Aussagen sind m.E. gegensätzlich.Letzt endlich werden die Bedingungen massgeblich sein.
fwilke: eingangs herzlichen Dank für die Antwort ! Ich denke, daß das Forum ein Raum ist, in dem u.a. Versicherten durch Profis etwas geholfen werden kann, wenn Unterstützung gewünscht wird. Das Forum ist leider nicht der richtige Ort, um Ihre Fragen zu beantworten, die jedoch sehr gut nachvollziehbar sind, aber an dieser Stelle nicht ausdiskutiert werden sollten.
Freundliche Grüße
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!