Hallo,
mein Fall ist so, dass ich im Jahr 2002 mit Beginn meines Studiums eine Befreiung von der gesetzlichen KV beantragt habe, da ich zu diesem Zeitpunkt bei meinem Vater (Beamter) privat versichert war. Im Jahr 2005 verstarb mein Vater und ich wurde fälschlicherweise in die GKV meiner Mutter aufgenommen, da in dieser Zeit mit den ganzen Problemen natürlich niemandem bewusst war, dass ich weiterhin hätte privat versichert sein müssen. 2006 erkrankte ich an einem Burn-Out, dass anschließend behandelt wurde und auch vollkommen ausgeheilt ist, die Kosten dafür wurden von der GKV übernommen. 2007 bemerkte die GKV, dass ich eigentlich gar nicht bei ihnen hätte versichert sein dürfen, teilte mir mit, dass eine Versicherung ab jetzt nicht mehr möglich ist und ich in die private KV wechseln müsste. Ich habe dann unter Angabe des Burn-Outs versucht in eine PKV zu kommen und wurde bei den ersten beiden Gesellschaften abgelehnt. Daraufhin hat der Vermittler der zweiten Gesellschaft mir empfohlen, dies nicht mehr anzugeben und etwaig anfallende Kosten privat zu zahlen. Ich habe dies so gemacht und die letzten Rechnungen für Kontrolluntersuchungen und die Verschreibung eines Antidepressivums im Jahr 2007 privat gezahlt. Im März 2011 habe ich mein erstes Studium mit Abschluss abgeschlossen und im April 2011 ein Zweitstudium aufgenommen, so dass meiner Meinung nach die Befreiung von der Pflichtversicherung weiterhin gegeben ist und ich privat versichert sein muss?! Parall dazu habe ich zum 01.01.2011 die PKV gewechselt und das Burn-Out bei der Gesundheitsprüfung nicht angegeben, wieder mit dem Hintergedanken, dass ich bei erneutem Ausbruch der Krankheit die Kosten privat übernehmen werde. Im April diesen Jahres war ich eine Nacht im Krankenhaus und habe dort leider angegeben, dass ich einmal ein Burn-Out hatte und ein Antidepressivum eingenommen habe, diese Diagnose wurde der PKV vom Krankenhaus mitgeteilt, so dass diese nun von mir will dass ich meine letzte Krankenversicherung, sowie entsprechende Ärzte von der Schweigepflicht entbinde.
Was soll ich nun tun, bei Entbindung der Schweigepflicht der vorherigen PKV kann nichts herauskommen, da ich ja alle noch im Rahmen der PKV anfallenden Kosten privat getragen habe und mir ja auch bei der neuen PKV keine Leistungen mit bösem Hintergedanken erschleichen wollte (dies ist ja auch aus meinem bisherigen Vorgehen bei meiner alten KV ersichtlich ist), da ich bei erneutem Auftreten eines Burn-Outs die Kosten wieder privat übernommen hätte. Trotzdem wird, wenn ich den zuständigen Arzt von der Schweigepflicht entbinde herauskommen, dass ich die Krankheit hatte.
Soll ich die zuständigen Stellen von der Schweigepflicht entbinden? Kann es passieren, dass ich auf den Kosten für den KH-Aufenthalt sitzen bleibe? Welche Möglichkeiten bestehen?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten!