Hallo!
Wenn man als Mitglied der privaten Krankenversicherung unter die Beitragsbemessensgrenze rutscht, dann besteht wieder die Möglichkeit, in der GKV pflichtversichert zu werden (sofern ich richtig informiert sein sollte).
Meine Frage: besteht die Wechseloption noch im gleichen Jahr, wenn z.b. im Juli 2007 absehbar ist, daß das Einkommen bis Ende Dezember 2007 definitiv unterhalb der Beitragsbemessensgrenze liegen wird oder erst in 2008 ?
Muß man selber aktiv werden oder wie geht es dann ?
Antwort wäre sehr nett !