Meine PKV, die Allianz, stellt sich stur und gibt mir unbefriedigende und vor allem widersprüchliche Informationen. Vielleicht kann mir einer der Experten im Forum helfen? Es geht um folgenden Fall:
Mit Alter 55 Jahre habe ich zu meiner PKV zusätzlich den gesetzlichen Beitragszuschlag mitversichert und hierin ca 5 Jahre eingezahlt.
In der damals veröffentlichten Werbebroschüre der Allianz hiess es zur BTZ unter anderem:" Beitragsstabilität. Ab dem 65.Lebensjahr ermöglicht der BTZ einen Ausgleich von Beitragsanpassungen. Soweit vorhanden wird dann bei nötigen Beitragsanpassungen der Mehrbeitrag aus den angesparten Mitteln finanziert." Die Werbebroschüre habe ich im übrigen aufgehoben.
Soweit so gut... dachte ich mir damals. Wird der Beitrag erhöht, zahlst Du erstmal solange nicht mehr bis der BTZ-Topf aufgebraucht ist.
Mittlerweile bin ich nun 65 Jahre alt und mein Beitrag wurde zum 01.01. um ca 32 Euro erhöht. Um meinen Beitrag stabil (??) zu halten
bekomme ich auf diese Erhöhung einen monatlichen Rabatt von "sage und schreibe" rund Euro 4,50 aus meinen angesammelten BTZ Einzahlungen, sodass mein Erhöhungsbeitrag "nur noch" rund Euro 28 ist.
Auf meinen Widerspruch hin erklärt man mir schriftlich in ein und demselben Schreiben
1. Die Dauer der Beitragsstabilität bestimmt sich danach, wie viele Gelder aus dem BTZ angesammelt werden konnten.Je kürzer die Ansparzeit war, desto kürzer ist auch die Phase der Beitragsstabilität.
2.(und einen Absatz später heisst es im gleichen Schreiben!)
Da dieser Rabatt lebenslang gezahlt wird kann aus den bis zum 31.12.2009 angesammelten BTZ-Einzahlungen kein höherer Rabatt gewährt werden. Da wir nicht wissen wie lange ein VN lebt, können wir nicht von Anfang an höhere Rabatte gewähren.
Jeder der hier mitliest wird sofort merken dass Punkte 1 und 2 im totalen Widerspruch zueinander stehen. Also was denn nun???
Rein rechnerisch gesehen müsste ich im übrigen mindestens 84 Jahre alt werden um mein eingezahltes Geld wiederzusehen.
Wie gesagt in der Werbebroschüre aus dem Jahr 2000 war die Rede von Beitragsstabilität und Finanzierung von Erhöhungen durch angesparte BTZ Beiträge ab Erreichen Alter 65 Jahre.
Im Internet habe ich hierzu auch recherchiert und zur Verwendung des BTZ folgende Artikel gefunden.
http://www.akademischerdienst.de/gr2000.html
http://www.krankenversicherung-private.de/site/antwort.php?
http://www.dkv.com/hilfesystem
In beiden Artikeln heisst es..Ab dem 65 Lebensjahr sind die angesammelten BTZ-Beiträge so zu verwenden, dass der Beitrag bei Beitragsanpassungen zunächst konstant und stabil bleibt.
Ich möchte das mein Versicherungsbeitrag jetzt erstmal stabil bleibt - also keine Erhöhung - bis meine BTZ-Einzahlungen verbraucht sind. Meine Versicherung lehnt dies mit widersprüchlichen Argumenten(siehe oben Punkte 1 und 2) ab und gibt mir auch keine Erklärung, warum sie mir gerade mal lächerliche Euro 4 monatlich Rabatt gewähren will (Beitragsstabilität??!!).
Und noch eine Frage: Weiss jemand wo man den Gesetzestext zu dem Beitragszuschlag und dessen Verwendung ab Alter 65finden kann(Gesetzbuch, Paragraphen)?
Wäre dankbar wenn ihr mir weiterhelfen könntet. Vielleicht gibts hier ja auch Versicherungsfachleute die hierzu was sagen können.
Meine Versicherung "blockt" jedenfalls zu diesem Thema und will sich hierzu nicht mehr äussern! Muss ich da tatsächlich klagen?