Guten Tag,
ich bin 29 Jahre alt, angehender Freiberufler, und habe jetzt die Frage der zukünftigen Krankenversicherung zu klären (bisher GKV).
Problem: Mir ist bekannt, dass eine psychische Vorerkrankung i.d.R. KO - Kriterium bei den meisten PKV'en ist. Die Frage ist, wie weit die Anzeigepflicht in zeitlicher und sachlicher Hinsicht reicht.
Vorgeschichte:
2005: Gesprächstherapie beim Psychologen - ca. 6 Monate - hauptsächlich wg. Examensdruck bzw. zum damaligen Zeitpunkt noch nicht ausgeheilter Hautkrankheit
2007: Diagnose Hausarzt: "mittelgradige depressive Episode" - 2xAD verschrieben - Einnahme von ca. 01/07 - 12/07
seitdem beschwerdefrei
Mai 2009: Bei anderem Hausarzt Termin wegen allgemeinem Unwohlsein - habe hierbei informatorisch die Einnahme der AD aus 2007 angegeben
Welcher Zeitpunkt ist nun maßgebend? Ist es weiterhin sinnvoll sich vorab nochmals bei allen behandelnden Ärzten Abschriften der Krankenakten zu besorgen?
MfG, bb99