Hallo, ich bin neu hier und hätte auch gleich eine Frage.
Es wäre wirklich klasse wenn die jemand beantworten könnte!
Ich bin für alle Hinweise und Zielfördernden Lösungsansätze dankbar.
Situation:
Aufnahme einer Beschäftigung am 01.04.2009 nach vorangegangenem
Arbeitgeber-wechsel (bis zum 30.03.2009 bestand Versicherungsfreiheit
nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt
liegt bei vorausschauender Betrachtung unter der
Jahresarbeitsentgeltgrenze 2008. Das tatsächliche regelmäßige
Jahresar-beitsentgelt hat in den der Beschäftigung vorangegangenen drei
Kalenderjahren (2008, 2007 und 2006) die jeweilige
Jahresarbeitsentgeltgrenze überstiegen.
Frage
Muß unter diesen Voraussetzungen zwingend sofort der Wechsel in die
GKV erfolgen? Oder gibt es für solche Fälle eine Übergangsfrist, da ja
auch die praktische Möglichkeit einer Nichtübernahme (Beschäftiger ist
in der Probezeit) möglich ist, und sich daher die Rahmenbedingungen
wieder ändern könnten, schließlich kann außerdem heute noch gar nicht festgestellt werden wie hoch das tatsächliche Bruttojahreseinkommen ausfallen wird.
Noch eine andere Frage: Dürfen Mieteinnahmen aus Vermietung und Verpachtung zum Bruttojahreseinkommen zugerechnet werden.
Ich hoffe die Fragen und Situation deutlich beschrieben zu haben (bin in Rechtsdingen gar nicht bewandert [Blockierte Grafik: http://vs-24.com/forum/images/smiles/icon_rolleyes.gif]
wenn etwas unklar ist, bitte einfach nachfragen!
schonmal herzlichen Dank fürs lesen und eventuelle beantworten! [Blockierte Grafik: http://vs-24.com/forum/images/smiles/icon_smile.gif]