Grüße,
ich bin momentan nach abgeschlossenem Studium noch PKV bei meinem Vater mitversichert (bin ü25).
Ich werde nun eine Arbeitsstelle für einige Monate annehmen und muss damit ja aus der PKV raus und die GKV. Im Sommer werde ich voraussichtlich mein Referendariat (Lehramt) anfangen und bin damit ja wieder beihilfeberechtigt und kann damit zurück in die PKV.
Ich habe nun zwei Schreiben bekommen (LKH) und kann mir die große oder kleine Anwartschaft aussuchen.
Die Bedingungen sind allerdings nicht so klar formuliert, deshalb die Nachfrage.
Zitat
Große Anwartschaft:
Anspruch auf Wiederaufleben der vorübergehend ausgesetzten Vertragswirkungen oder Inkraftsetzung einer Versicherung nach den Tarifen, für die diese GAW abgeschlossen wurde.
Der Beitragsberechnung wird bei Wiederaufleben das zuletzt gültige Eintrittsalter und bei Inkraftsetzung einer Versicherung das bei Beginn der GAW maßgebende Eintrittsalter zugrunde gelegt (s.a. Ziffer 8).
Zitat
Kleine Anwartschaft:
Durch die KAW erhält die versicherte Person einen Anspruch auf Wiederaufleben der vorübergehend ausgesetzten Vertragswirkungen der Versicherung nach allen Tarifen, für die die KAW abgeschlossen war.
Bei Wiederaufleben der Tarife, für die diese KAW abgeschlossen ist, wird deren zum Zeitpunkt des Wiederauflebens gültiger Neugeschäftsbeitrag zum erreichten Alter zuzüglich der vor Beginn der KAW vereinbarten Beitragszuschläge, die ggf. angepasst wurden (vgl. 7.), erhoben. Hiervon werden die Anrechnungsbeträge aus dem Jahr vor Beginn der KAW gemäß den in den Technischen Berechnungsgrundlagen festgelegten Grundsätzen abgezogen.
So, was bedeutet das nun?
1) Was ist der Unterschied zwischen Wiederaufleben und Inkraftsetzung? Bedeutet Wiederaufleben, das Fortführen meiner alten Tarife, wohingegen Inkraftsetzung der Abschluss neuer Tarife wäre? In meinem Fall müssten ja die Tarife geändert werden, da es ja dann Beamtentarife sind - wäre das also kein Wiederaufleben mehr (damit wäre eine KAW komplett sinnlos)?
2) Bei GAW ist mein zuletzt gültiges Eintrittsalter das, wo ich erstmals dort versicht war, korrekt? Ich gehe davon aus, dass man dies erfragen kann, da es in den Abrechnungen nirgends steht...
3) Was ist der "Neugeschäftsbeitrag zum erreichten Alter"? Der Betrag den ich zahlen müsste, würde ich dann neu erstmalig den Vertrag abschließen?
4) Was ganz anderes, ich las von einer Dreijahresfrist bei GKV - die gilt aber nur für Angestellte, korrekt? Also wenn ich mit Beginn des Referendariats Beamtenstatus habe, gilt das nicht für mich und ich kann in die PKV?
Soll ich jetzt für die paar Monate die kleine oder große nehmen? Vom Preis her ist das so das 10x, also muss nicht unbedingt...
Danke