Hallo zusammen,
aus der Versicherung als "Beamtenkind" besteht noch eine Anwartschaft bei der Debeka. Seit 10 Jahren bin ich aber bei der TK pflicht- oder freiwillig versichert.
Seit 2016 und 2017 erhalte ich Rentenzahlungen aus 2 BUs (unter anderem Dank der Tipps in diesem Forum ). Bis Mitte März 2018 erhalte ich daneben ALG I.
Durch die BUs müsste ich bei der TK den Höchstsatz zahlen, so dass mir die freundliche Dame der TK am Telefon sagte: "Naja, das ist bei allen GKVs so, wenn Sie selbstständig wären, könnten Sie in die PKV wechseln, das ist einkommensunabhängig".
Meine Fragen sind daher:
1.) Gibt es nach Ende ALG I-Bezuges einen Mindestumfang (z. B. Arbeitsstunden), den die Selbstständigkeit haben müsste, um ein Recht zu Wechseln zu begründen? Oder reicht eine einfache Gewerbeanmeldung?
2.) Die TK hat mir eine Verhaltenstherapie bewilligt, aus der noch rund 15 Stunden übrig sind. Tritt die PKV dort ohne weiteres ein oder muss ich das neu beantragen, evtl. sogar mit Wartezeiten?
Vielen Dank vorab!
Jupp