Hallo,
die prozentuale Erstattung (80%,90% etc.) bezieht sich bei den meisten Versicherern auf die Erstattung INKLUSIVE Vorleistungen der GKV oder eben der freien Heilfürsorge.
Schließen Sie als Beamter mit Heilfürsorge einen solchen Tarif ab, der z.B. 80 oder 90% inklusive Vorleistung der freien Heilfürsorge übernimmt, dann profitiert letztlich nur die Versicherung von der - gegenüber einem GKV-Versicherten - höheren Zahnersatzleistung.
Suchen Sie daher bevorzugt einen Zahntarif aus, der seine prozentuale Leistung unabhängig vom Zuschuss der GKV bzw. freien Heilfürsorge erbringt. Dann reicht Ihnen mitunter auch ein etwas günstigerer Tarif, der z.B. nur 50% zuzüglich Vorleistungen der freien Heilfürsorge übernimmt. Damit kommen Sie dann nämlich aufgrund des doppelten Festzuschusses auch auf ähnlich hohe Gesamtleistungen.
Des weiteren ist zu Prüfen wie die Zugangsvorraussetzungen bei den Versicherern gestrickt sind. Bei den meisten Versicherern gilt explizit die Mitgliedschaft in einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung als Zugangsvoraussetzung nennen.
Viele Zahnzusatzversicherungen setzen das nicht mit der freien Heilfürsorge gleich und lehnen Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge ab.
Ein weiterer überlegenswerter Punkt:
Sie starten relativ jung mit einer Zahnzusatzversicherung. Hier können Sie von niedrigeren Prämien profitieren. Daher auch darauf achten, wie der jeweilige Tarif kalkuliert ist. Ist der bspweise nach Art der Schadenversicherung ohne Altersrückstellungen kalkuliert, so wird der Beitrag automatisch auch bei einer positiven Combined-Ratio (Verhältnis Prämie zu Kosten) steigen. Das können bei einem hochwertigen Tarif schnell mal 80 EUR monatlich werden, wobei natürlich nicht zu vergessen ist, dass Sie im Alter ohnehin die freie Heilfürsorge gegen Beihilfe + (idealerweise) 50% PKV (mit bereits entsprechender bestehender Anwartschaft), wo Sie ohnehin andere Möglichkeiten der Absicherung haben.
Sie sollten im eigenen Interesse keine Eigenversuche über das Internet versuchen, sondern direkt zu einem (Fach-)Makler gehen. Die Prämien sind ohnehin die selben - Sie haben aber den Vorteil einer Beratung, Dokumentation und im Zweifelsfall einer Haftung.