Guten Morgen,
falls ich im Rahmen der beamtenähnlichen Versorgung in die PKV wechsle, muss mein Kind dann auch "mit"?
Ich blicke da irgendwie nicht durch
Guten Morgen,
falls ich im Rahmen der beamtenähnlichen Versorgung in die PKV wechsle, muss mein Kind dann auch "mit"?
Ich blicke da irgendwie nicht durch
Hallo,
das hängt davon ab
Sind sie mit dem Kindesvater verheiratet?
Verdienen Sie über 57.600€?
Wie ist der Kindesvater versichert?
Grüße
CM
Hallo Cassieman,
ich bin geschieden, lebe aber mit meinem Freund zusammen. Leider unter 57.000€ ; Kindsvater ist in GKV, freiwillig versichert.
LG Biggi
Cassiesmann, sorry, verschrieben!
Hallo,
da Sie nicht mit dem Kindsvater verheiratet sind und dieser Mitglied einer GKV ist, hat der Sohn Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung. Eine PKV/Beihilfe für den Sohn ist möglich, es sei denn Sie unterliegen der hessischen Beihilfe - mehr Ausnahmen gibt es m.w. nicht.
Grüße
CM
Hallo Cassiesmann,
der hessischen unterliege ich
LG Biggi
Hallo Cassiesmann,
der hessischen unterliege ich
LG Biggi
... ja wir Hessen sind was ganz Besonderes
Hallo, um das mal im Sinne der Fragestellung zusammenzufassen:
das Kind ist qua Gesetz weiter in der GKV kostenlos familienversichert. Wenn dies gewünscht wird, sollte man es dabei belassen. Bei der Beihilfegewährung für Personen, die zustehende Leistungen der GKV nicht in Anspruch genommen haben, ist Hessen restiktiver als andere Beihilfegeber. im Einzelfall kann man überprüfen, ob für Leistungen, die von der GKV nicht vollständig übernommen werden, Beihilfe beansprucht werden kann (Wahlleistungen im Krankenhaus, Sehhilfen, Heilpraktiker ...).
Viel Glück
Barmer
Allerdings denke ich nicht, dass man in der PKV normal so viel mehr Leistungen für Kinder in Anspruch nimmt, als bei der GKV. Das meiste wird ja erstattet, also Medikamente etc. Und was dann noch anfällt, lässt sich ggf. aus der eigenen Tasche bezahlen. Ist sicherlich günstiger, als das Kind extra über die PKV abzusichern.
Hallo, soweit ich weiß, wenn das gesetzlich versicherte Elternteil mehr verdient, kann das Kind in die Familienversicherung aufgenommen werden. Wenn die Situation andersherum ist und das Einkommen des Privatversicherten höher als die JAEG ist, bleiben nur:
-> GKV als freiwilliges Mitglied
-> das Kind privat versichern
Hallo, das Thema war eigentlich umfassend geklärt. Und dieser Nachklapp geht am Thema vorbei, denn die Eltern sind nicht mehr verheiratet !
Viel Glück
Barmer
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