Hallo zusammen,
ich war in den Jahren 2012 und 2013 in Deutschland privat krankenversichert bevor ich ins außereuropäische Ausland gezogen bin und eine große Anwartschaft aktiviert habe.
Aus mannigfaltigen Gründen (Heirat, längerer Verbleib in Übersee als geplant, etc.) möchte ich gerne aus dem Versicherungsverhältnis herauskommen. Auf Grund eines (leicht zu behebenden, so ich denn wöllte) Zahlungsrückstandes auf meinem deutschen Geistergirokonto droht die PKV nun mit Kündigung des Versicherungsverhältnisses - finde ich natürlich super.
Kann ich in diesem Fall die Erstattung der gezahlten Anwartschaftsprämien (liegen im fünfstelligen Bereich) rechtlich durchsetzen? Ich habe ja weder konkrete Leistungen noch ein Rückkehr in eine normales Versicherungsverhältnis zu vorherigen Konditionen in Anspruch genommen.
PKV-Vertreter sagt natürlich nein, sind reine Risikoprämien und nicht erstattbar, bla bla.
Besten Dank im Voraus und freundliche Grüße,
Phil