Hallo,
ich habe folgende Frage: ich bin gesetzlich versichert und
habe eine stationäre Wahlleistungsversicherung. Diese zahlt auch ambulante OP´s
bis zu 250 Euro. Nun wollte ich eine Verwachsung an der Sehnenscheide am Fuß
operieren lassen. Der Orthopäde vor Ort bot an, dies ambulant im Krankenhaus zu
machen. Die Krankenkasse empfahl jedoch, dies stationär bei einem auf
Fußchirurgie spezialisiertem Zentrum durchzuführen, was ich auch tat.
Die GKV hat für den 3-tägigen Aufenthalt eine
Fallkostenpauschale von ca. 2.000 Euro an das Krankenhaus bezahlt, die Privatrechnungen
lagen bei insgesamt ca.750 Euro (ca. 250 Euro für den Chirurgen, ca. 250 Euro
für den Anästhesisten, ca. 250 Euro für 1-Bett-Zimmer und sonstige
Kleinrechnungen). Hätte ich das nun ambulant operieren lassen, wäre mir dann
die Fallkostenpauschale berechnet worden, sprich, ich hätte 1.750 Euro selbst
bezahlen müssen, oder wäre nur die eigentliche OP mit Narkose, sprich ca. 500
Euro berechnet worden? Kann mir da jemand weiterhelfen?