Hallo zusammen,
mal angenommen eine Person hat eine Krankenzusatzversicherung (oder auch private Krankenvollversicherung) abgeschlossen und befindet sich im Tarif X. Nun möchte die Person in einen Tarif Y mit mehr Leistungen wechseln und muss dafür eine Gesundheitsprüfung machen. Was passiert, wenn die Person falsche Angaben macht, die dann z.B. 1-2 Jahre später dazu führen, dass die Versicherung den Vertrag anfechtet/zurücktritt oder ähnliches. Kann/muss die Person dann in den Tarif X zurück und ggf. die Leistungen (oder nur Mehrleistungen?) während der Laufzeit von Y zurückzahlen oder ist auch der Tarif X "gestorben"? Macht es hier einen Unterschied, ob wir über eine Zusatzversicherung oder eine Vollkostenversicherung reden?
Achja, wir gehen davon aus, dass der Abschluss von Tarif X völlig in Ordnung war und die schwerwiegende VVA nur für Tarif Y gilt.
PS: Könnte ein Administrator dafür sorgen, dass ich wieder auf Beiträge antworten kann? Geht nämlich nicht mehr - kann nur noch neue Themen erstellen. Vielen Dank!