Hallo.
Bin neu hier im Forum und habe mich angemeldet, da ich eine oder auch meherere Meinungen und Entscheidungshilfen bräuchte.
Ich hoffe, dass ich hier richtig bin.
Ich schildere mal kurz meine Situation:
Ich bin Beamter des Bundes und in der Freien Heilfürsorge. Meine Frau ist freiwilliges Mitglied in der GKV. Meine Tochter ( beihilfeberechtigt zu 80% ) ist zur Zeit über die Mutter in der GKV.
Ich habe sie aber zusatzversichert ( ambulant, stationär und zahn ) und das Kostenerstattungsprinzip gewählt. Vor einigen Jahren war das recht kostenneutral gegenüber der PKV. Wenn ich jetzt wechseln würde, könnte ich aber ca. 20 Euro im Monat sparen.
Mein Problem bzw. Überlegung ist nun folgendes. Gehe ich in die PKV, bin ich gebunden, bis meine Tochter irgendwann mal auf eigenen Beinen steht. Aber, die GKV zahlt ja eigentlich ne Menge für Kinder. Was also auch interessant wäre, wenn es funktioniert: Ich gebe das Kostenerstattungsprinzip auf und kündige die ambulante Zusatzversicherung. Ich behalte natürlich zahn und stationär. Würde dann ein Anwartschaft abschließen ( geht das ? ), so dass ich im Fall der Fälle doch noch wechseln kann ohne Gesundheitsfragen usw.
Was haltet ihr davon, bzw. hat jemand so etwas schon gemacht? Gibt es so eine Anwartschaft für Kinder?
Zusatzversicherung für Kind oder besser PKV
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Hallo,
wenn über Ihre Frau Anspruch auf Familienversicherung für das Kind besteht, besteht diese auch weiter, wenn Sie das Kind privat versichern. Insofern besteht nicht das Problem der Rückkehr. Außer die Einkommensverhältnisse verändern sich so weit, dass die Familienversicherung entfällt.
Wenn Sie zusätzliche Leistungen für Ihr Kind versichern wollen, ist es sicher besser, das mit einem 20%-Tarif zu tun als über die Kostenerstattung und einen entsprechenden Zusatztarif. Auch mit Kostenerstattung und Zusatztarif gibt es außer im Krankenhaus in der Regel noch viele Lücken. (Wenn die GKV keine Leistungen erbringt wie bei Nichtkassenärzten oder Heilpraktikern, sind auch die Leistungen aller mir bekannten Ergänzungstarife gering.)
Eine Anwartschaft auf eine solche PKV ist sicher möglich, allerdings verlangt die PKV, wenn sie korrekt arbeitet, einen objektiven Grund z.B. die Familienversicherung für die AW. Das heißt aber, bei Wegfall des Grundes muss die Versicherung wieder aktiviert werden. Versäumt man dies, ist eine Gesundheitsprüfung nötig und alles war für die Katz. Man kann also nicht warten, bis man wegen einer notwendigen Behandlung gerne wieder privat versichert sein möchte. Eine Anwartschaft auf eine Zusatzversicherung zur GKV ist daher unüblich.
Für einen endgültigen Tip wäre noch wichtig, warum bzw. als was Ihre Frau freiwillig versichert ist.
Viel Glück
Barmer
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Hallo Barmer.
Vielen Dank für die Antwort.ZitatFür einen endgültigen Tip wäre noch wichtig, warum bzw. als was Ihre Frau freiwillig versichert ist.
Zur dieser Sache zuerst. Meine Frau ist selbständig und somit Freiwillige in der GKV. Sie fällt zwar unter die beihilfefähigen Bedingungen und hätte auch Anspruch auf 70%, nur bekomme ich sie aufgrund einer ( Gott sei Dank ) überstandenen Krebserkrankung nicht, oder nur unter widrigen Bedingungen, in die PKV.Meine Tochter ist 2006 geboren. 2007 habe ich dann von "GKV Karte" auf "GKV Kostenerstattung" umgestellt. Habe damals die Tarife 182 sowie 261 der ARAG gewählt. 2010 habe ich dann noch den CSSflexiTop mit Kieferorthopädie usw. dazu genommen. Der Betrag belief sich auf ca. 40 Euro zusammen. Also ähnlich wie die PKV mit 80% Beihilfe.
Nun bin ich aber bei schon bei fast 60 Euro mtl. angekommen. Grund dafür ist ein starker Preisanstieg bei der ARAG.
Also wäre eine PKV für meine Kleine vom Preis her auf jeden Fall günstiger.Da man aber immer hört, wie schwer es ist in die GKV zurück zu wechseln, habe ich da natürlich so meine Befürchtungen.
Das ist auch der Grund für die Überlegung nicht in die PKV zu wechseln, sondern aus dem Kostenerstattungsprinzip zu gehen und halt wieder "GKV Karte" zu nutzen.
Dies natürlich nur mit dementsprechenden Zusatzversicherungen. CSS soll bleiben, wegen evtl. neuer Wartezeiten und Staffeln bei einer anderen Zahnzusatzv.
stationäre ZV liegt, denke ich, bei ca. 6-8 Euro. Eine amb. ZV bei ca. 8-10 Euro.
Nun wäre das preislich ähnlich, etwas geringer, wie bei der PKV. Natürlich mit geringeren Leistungen, aber, meiner Meinung nach, gut versichert. Nun noch eine AWV und schön wärs, oder?
Ich bin halt kein Experte in diesen Dingen.Zitatwenn über Ihre Frau Anspruch auf Familienversicherung für das Kind
besteht, besteht diese auch weiter, wenn Sie das Kind privat versichern.
Insofern besteht nicht das Problem der Rückkehr. Außer die
Einkommensverhältnisse verändern sich so weit, dass die
Familienversicherung entfällt.Das verstehe ich noch nicht so ganz. Man hat mir mal gesagt, wenn ich meine Tochter in die PKV nehme, dann kann sie erst zurück in die GKV, wenn sie selbst sozialversicherungspflichtig wird.
Sie haben Recht. Ich glaube man braucht mehr Glück als Verstand.
Grüße
bupol
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Hallo,
wie ich schon schrieb: die Familienversicherung besteht weiter, wenn die Voraussetzungen nach §10 SGB V gegeben sind. Wenn Sie sie jetzt beihilfeversichern, ist sie doppelt versichert. Aber wahrscheinlich besser und einfacher, als mit Ihrem Bauchladen an Zusatzversicherungen.
Viel Glück
Barmer
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Moin,
zuerst, lassen Sie sich beraten. Prüfen Sie ob ein Wechsel gesundheitlich überhaupt möglich ist.
Dann sollten Sie bedenken, dass der Grund für den Wechsel in die PKV nicht in den niedrigeren Beträgen liegen sollte. Das sollte niemals ein Grund sein.Gruß
Philipp -
Hallo.
@ Philchen.
ZitatDann sollten Sie bedenken, dass der Grund für den Wechsel in die PKV
nicht in den niedrigeren Beträgen liegen sollte. Das sollte niemals ein
Grund sein.Natürlich gehts mir nicht in erster Linie um die Beiträge. Ich möchte aber auch nicht für gleiche Leistungen unterschiedliche Beträge bezahlen. Wie gesagt, wie es zur Zeit ist ( GKV-Kostenerstattung-Zusatztarife 261,182 der ARAG sowie CSS TOP ) zahle ich fast 60 Euro. PKV wäre 40 Euro. Leistungstechnisch beurteile ich beide Varianten als ähnlich. Hier geht es natürlich ums Geld.
Bei meiner anderen Idee sind die Beiträge ähnlich. Die Leistungen vermtl. bei der PKV etwas besser.
Zitat...ist sie doppelt versichert. Aber wahrscheinlich besser und einfacher, als mit Ihrem Bauchladen an Zusatzversicherungen.
Ich dachte immer, das eine Doppelversicherung nicht geht? Umgekehrt bedeutet das ja, dass ich weiterhin die GKV Karte hätte und PKV versichert wäre.
Warum soll ich denn dann eine Kündigungsbestätigung seitens der GKV beim der Privaten vorlegen?Grüße
bupol
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Hall,
Doppelversicherung ist nicht verboten. Allerdings sind die KVen beim Abschluss von bewussten Doppelversicherungen zurückhaltend. Bei Beamtenkindern kommt sie aber häufig vor. In der Regel können Sie aber pro Behandlung/Leistung nur entweder privat oder mit Karte auftreten.
Dass die PKV eine Kündigungsbestätigung verlangt, würde mich wundern. Denn kündigen kann nur Ihre Frau, denn nur sie ist Mitglied. Das Kind ist familienversichert kraft Gesetzes. GGf.verlangt die PKV eine Bescheinigung über die Vorversicherungszeiten zum Wartezeiterlass ?
Viel Glück
Barmer
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Hallo Barmer.
Ich meine, der Ansprechpartner der Alten Oldenburger (eine der PKVs für die ich mich interessiere ) hätte so etwas gesagt, dass man eine Bestätigung der GKV bräuchte. Nicht wegen der Vorversicherungszeiten.
Wenn das mit der Doppelversicherung wirklich so ist, dann wäre für mich eigentlich die Sache geklärt. Mir geht es ja auch darum, mit meiner Tochter nicht unbedingt an die PKV für immer und ewig ( zumindest bis zur eigenen Versicherungspflicht wenn meine Tochter mal Geld verdient ) gebunden zu sein. So wäre ja, wenn es wirklich mal zu einem Grund käme die PKV zu kündigen, meine Tochter sofort über die GKV weiter versichert.
Was für Gründe es auch immer sein mögen, die PKV kündigen zu müssen. Der "normale Mensch" welcher in der PKV ist, kann ja unter normalen Umständen nicht zurück in die GKV. Das wäre dann bei meiner Tochter ja anders. Austritt aus der PKV und sie wäre gleich wieder in der GKV über die Mama versichert. Sehe ich das so richtig?
Grüße
bupol -
ja, weil sie die GKV nie verlassen hat.
Gruss
Barmer
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