Hallo liebe User,
erstmalein superdank für diesen tollen Forum.
Zurück zu meiner Frage ....... LOGOPÄDIE als Krankheit oder Annomalie angeben?
Ich habe für mein Enkel eine Krankenzusatzversicheurng abgechlossen am 01.01.2010.
Umfang: Krankenhaustagegeld, Wahlarzt Einbettzimmer, Heilpraktiker, Zahnversicherung, Ausland und Brillenversicherung.
Im Mai diesen Jahres hat mein Enkel ein Hitzeschlag bekommen, was zu einem Krampfanfall geführt hat.
Nun hat der Arzt bei dem Fragebogen Logopädie (verschieben Mitte 2009) als laufende Maßnahme angegeben. (Was er von den Eltern erfahren hat)
Jetzt sagt oder fragt die Versicherung, wann dieses Krankheitsbild entstanden ist und behandelt wird. Die Versicherung unterlässt es sogar nicht drauf hinzuweisen, dass die Fehlangabe zur Vertragsauflösung, sowie zur nicht Erstattung der geltend gemachten Kosten führen kann.
Ist das Rechtens? Kann mir jemand Tipps geben oder mir sagen wo man sich bei so einem Fall wenden kann.
Vielen Dank im Vorraus.