Hallo,
ich habe seit ca. 2 jahren eine Zahnzusatzversicherung bei der Continentalen.
Nachdem dieses jahr ein implantat fällig wurde, habe ich wie üblich einen Heilkostenplan eigereicht.
Anschließend wollte die Versicherung Detailinformationen über bereits vorhandene Kronen bzw. Inlays bei nicht von der Behandlung betroffenen Zähne.
Dieser Fragenkatalog wurde bei Abschluß der Zusatzversicherung natürlich nicht gestellt.
Nach den mühseligen beschaffen der entsprechenden Info, stellt mich die Versicherung nun vor folgende "Wahl"
Anpassen des bisherigen Vertrages aufgrund des"tatsächlichen Anfangsrisikos" (obwohl diese Zähne nicht betroffen sind) mit außerst dürftigen Obergrenzen für eine Behandlung (max. 960 .-EU) oder
Rücktritt vom Vertrag seitens des Versicherungsgebers (Vertragsende ist dann Zugangsdatum des Schreibens)Offensichtlich sucht die Versicherung einen Grund nicht bzw. nicht vollständig zu zahlen?
Ist so ein Vorgehen überhaubt rechtens? Es müßte sich ja um eine außergewöhnliche Kündigung handeln.
Hat schon jemand Erfahrungen mit einer solchen Vorgehensweise gehabt?
Wäre für Erfahrungsberichte sehr dankbar.
Grüße Philipp
Vertragsänderung seitens der Versicherung nach Heilkostenplaneinreichung
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Hallo,
welche Gesundheitsfragen standen im Versicherungantrag und wie haben Sie diese beantwortet? Haben Sie diese Fragen wirklich 100%ig richtig angegeben?
Falls ja, gehen Sie zum Anwalt oder direkt vor Gericht, Sie werden sicher Recht bekommen!
Falls nein, überlegen Sie, wer das Problem verursacht hat!Ob die Zähne nun Betroffen sind, ist relativ, weil Sie mutmaßlich bei der Antragsstellung "was vergessen" haben.
Gruß
CM -
Hallo,
danke für die schnelle Antwort!
welche Gesundheitsfragen standen im Versicherungantrag und wie haben Sie diese beantwortet? Haben Sie diese Fragen wirklich 100%ig richtig angegeben?
Im Antrag wurde lediglich nach fehlenden Zähnen, sowie dem Alter von künstlichen Zähnen, Brücken und Zahnprothesen gefragt.
Auskunft über Zahnfüllungen wurde nicht verlangt.
Meines Wissens sind Füllungen eben keine Zahnprothesen oder künstliche Zähne, oder verstehe ich da etwas falsch??Grüße Philipp
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N'abend!
Das klingt so, als ob Sie den "Kurzantrag Zahn" für die Tarifreihe CEZ ausgefüllt haben. Die Fragen lauten in Kurzform:
1.) Fehlen Zähne? Wenn ja, wieviele?
2.) Krone, Brücken, Implantat, Zahnersatz älter als 10 Jahre? Wenn ja, wieviele?
3.) Angeratene Behandlungen? Wenn ja, welche?`Das sollte es gewesen sein. Ich denke nicht, dass man ihnen daraus einen Strick drehen kann, wenn die Fragen korrekt beantwortet wurden.
Einziges Problem: Wenn ihr Zahnarzt vermerkt hat "Patient X: drei sanierungsbedürftige Zähne, die man bei Gelegenheit mal machen sollte" dann haben Sie eine angeratene Behandlung in der Akte, von der Sie vielleicht nichts wussten. Hier sollten Sie dann mal ein ernstes Wörtchen mit dem Zahnarzt sprechen.
Ansonsten gilt: Anwalt für Versicherungsrecht - und ab geht die Post!
Frank Wilke
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Hallo,
genau das war der Fragenkatalog. Ich versuche gerade von meinem ehemaligen Zahnarzt zu erfahren ob dieser ev. der Continentalen falsche Angaben gemacht hat (habe dem Sachbearbeiter seine Tel.-Nr. zwecks Nachfragen genannt) , dabe werde ich mich auch mal über solche Vermerke wie beschrieben erkundigen.
Dann mal sehen...Danke für die Antworten!
Grüße Philipp
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