Hi,
also im Tarifplan einer privaten Zahnzusatzversicherung steht folgendes: "Wird eine Vorleistung der GKV nicht nachgewiesen, beträgt der Erstattungssatz 45 %."
Kurze Frage dazu: Wie kann hier denn eine Vorleistung nachgewiesen werden, falls eine Zahnbehandlung durchgeführt worden sein sollte? Man erhält ja eine Privatrechnung zum Einreichen bei der PKV - wie soll man da denn vorher die Vorleistung durch die GKV nachweisen? Irgendwie erschließt sich mir das nicht.