Hallo Community
Ich habe mir im April letzten jahres bei einem Cross Unfall das Handgelenk zertrümmert, nach unzähligen Therapien war ich wider beim Sportarzt, der nach merhmaligem Röntgen sagte, "Es tut mir Leid aber ihre Hand wird Invalid bleiben" ( das war letzte Woche)
wir Schauen jetzt noch was Handchirurgen dazu meinen, aber sehr schlechte Aussichten laut Sportarzt.
Die Letzte Lösung sei dan Kortison Spritzen gegen den schmerz! Aber das ein Leben Lang?
Zu meinen Beschwerden das Handgelenk ist nicht richtig Fixiert, da ein kleines stück knochen fehlt seit dem unfall.
Starke Beschwerden bei Seitlichen Bewegungen mit der Hand, Waagerecht etwas mit der Hand anheben ist fast unmöglich da es Höllische Schmerzen mit sich Bringt,
Nun würde mich Interresieren wie es da Versicherungstechnisch ausschaut, Habe 2 Private Unvallversicherungen
Hat jemand schon erfahrung gemacht?
Bitte um Antworten
Mit freundlichen Grüßen aus Österreich
Hubert
Invalides Handgelenk, was kann ich von der Versicherung erwarten??
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Hallo Hubert,
Invaliditätsansprüche hast du bereits geltend gemacht? Wenn nicht, solltest du das nachholen. Die Versicherung wird dann ein Gutachten in Auftrag geben, um die Höhe des Invaliditätsgrades feststellen zu lassen.
Zur voraussichtlichen Einschätzung kann ich leider nichts sagen. Da gibt es eine so große Spannbreite.
Schöne Grüße
Angela -
Guten Morgen Hubert.,
falls es sich um ein bedingungsgemäßes (und nicht ausgeschlossenes) Schadenereignis handelt und wenn Sie soweit alles richtig machen (d.h. Fristen einhalten, Obliegenheitspflichten und den Anweisungen des Versicherers nachkommen), gestatten Sie mir ein kleines Rechenbeispiel:
- Invaliditätsgrad bei völliger Funktionsuntüchtigkeit einer Hand: 55%
- Tatsächliche Funktionseinschränkung der Hand aufgrund des Handgelenks: 20%
- Invaliditätsgrad gesamt: (55% x 20%) = 11%
- Versicherungssumme aus beiden Verträgen gesamt: 150.000,- EUR
- Invaliditätsleistung: (150.000,- EUR x 11%) = 16.500,- EUR
Ggf. hinzu käme ein evtl. vereinbartes Krankenhaustage-/Genesungsgeld im Falle eines unfallbedingten stationären Krankenhausaufenthaltes. Dies ist ein Beispiel, dem die aktuellen Unfallversicherungsbedingungen AUB 2010 des GDV e.V. zugrunde liegen.PS: So gerade ist mir aufgefallen, dass seit dem Unfall bereits ein 3/4 Jahr vergangen ist und Sie "nun" wissen möchten, wie es versicherungstechnisch aussehe. Evtl. schlecht, falls Sie das Unfallereignis erst jetzt gemeldet haben sollten. Vielleicht schreiben Sie uns kurz, was aus dem Fall geworden ist.
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Guten Morgen,
das Rechenbeispiel ist nicht wirklich zielführend, weil niemand von uns aus der Ferne einschätzen kann, ob wir vom Hand- oder vom Armwert ausgehen müssen. Auch ist der geratene Invalditätsgrad nicht zielführend, weil das u.U. falsche Hoffnungen beim Leser hervorruft oder aber auch im Umkehrschluss die Anspruchshaltung zu gering gehalten wird.
So etwas:
ZitatTatsächliche Funktionseinschränkung der Hand aufgrund des Handgelenks: 20%
kann in der Tat nur jemand schreiben, der sich praktisch - sorry - in Unfall nicht auskennt. Es gibt kein Handgelenk in der Gliedertaxe (nicht als Bewertungsgrundlage - außer möglicherweise bei Amputationen). Um einen Invaliditätsgrad von 11% zu erreichen, sprechen wir entweder von 1/5 Hand oder von etwa 1/7 Arm. (ohne erweiterte Gliedertaxe)
Da hier aber niemand die genaue Diagnose und besonders die Einschränkungen kennt, ist es auch nicht möglich, dem Fragesteller überhaupt eine Bewertungshöhe an die Hand zu geben. Das kann von 1/10 Hand bis hin zu 1/4 Arm alles sein.
Ich habe den Unfallbereich sicher nicht gepachtet Dennoch, wenn ich schreibe: Wir können hier dazu nicht sagen, dann ist das so. Und jeder Versuch der anderen Profis im Form, doch ohne Informationen weiter zu helfen, geht in die Hose. Versprochen.
Schöne Grüße
Angela
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