Ich habe eine Frage zur Unfallversicherung, die mein VV nicht befriedigend beantworten konnte: erleidet der VN einen selbstverschuldeten Unfall mit Invaliditätsfolge, dann bezahlt die Versicherung des VN die vereinbarte Unfallversicherungssumme. Das gleiche gilt bei einem fremdverschuldeten Unfall, aber hier hat der VN doch auch einen Anspruch gegen den Unfallverursacher. Wird die Versicherungssumme auf diesen Anspruch angerechnet oder besteht der zusätzlich? Einfacher gesagt, bei einem Unfall mit Invalidität hat der Geschädigte einen Anspruch gegen den Schädiger (bzw. dessen Haftpflichtversicherung) auf Ersatz der Heilbehandlungkosten, der Umbaukosten des Autos, Hauses, usw. und erhält zusätzlich von seiner Unfallversicherung die vereinbarte VS zur freien Verfügung?
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